Gemeinde Worben
Gemeinde Worben

Tageskarte Gemeinde (SBB)

Die Gemeinde verfügt über zwei Tageskarten Gemeinde, die den Worbenerinnen und Worbener nach vorheriger Bestellung zur Verfügung stehen.

Sie können mit diesen Tageskarten die Schweiz bereisen. Ausgenommen sind lediglich einige Privatbahnen und Autoverkehrsbetriebe.

Für Kinder (6 bis 16 Jahre), die in Begleitung eines Elternteils reisen, kann am Bahnhof eine Juniorkarte gelöst werden, die ein ganzes Jahr gültig ist.

  • Pro Kind kostet diese Karte je Fr. 30.00.

Für Kinder (6 bis 16 Jahre), die in Begleitung eines Grosseltern-
teils
reisen, kann am Bahnhof eine Enkelkarte gelöst werden, die ein ganzes Jahr gültig ist.

  • Für ein Kind kostet diese ebenfalls Karte Fr. 30.00. 

Für Hunde muss in jedem Fall ein halbes Billett gelöst werden.

 

 

NEU: Ab 1. Februar 2011 beträgt die Benützungsgebühr pro Tageskarte Fr. 35.00.


 

Der Gemeinderat von Worben erlässt für den Bezug dieser Tageskarten 2. Klasse der SBB folgende


R I C H T L I N I E N :

  1. Bezugsberechtigt sind Personen, die in Worben gesetzlichen Wohnsitz haben, sowie Behördenmitglieder und das Gemeindepersonal für Dienstreisen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Tageskarte nur mit schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
  2. Die Reservationen können 60 Tage (zirka 2 Monate) vor dem Abreisetag für höchstens drei aufeinanderfolgende Tage gemacht werden.
  3. Die Tageskarten werden bei persönlichem Erscheinen während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei abgegeben. Die Bezüger haben sich auszuweisen.
  4. Die Benützungsgebühr beträgt Fr. 35.-- pro Tageskarte und Tag und ist beim Reservieren bar zu bezahlen.
  5. Ist der Benützer an der Reise verhindert, werden ihm bis zum Vorabend des Reisetages unter Rückgabe der Tageskarte Fr. 15.-- zurückerstattet.
  6. Reservierte und nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt.
  7. Dienstreisen von Behördemitgliedern und des Gemeindepersonals haben in jedem Fall Vorrang und ihre Reservation unterliegt der in Ziffer 2 genannten Frist nicht.
  8. Bei Verlust der Tageskarte haftet der Benützer für den allfällig entstandenen Schaden.

GEMEINDERAT WORBEN

 

Gönnen Sie sich die 1. Klasse

Reisen Sie komfortabel in der 1. Klasse.

Den Tagesklassenwechsel erhalten Sie am Billettautomaten oder am Schalter.

 

weiterführende Links

 


 

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