Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das höchste Organ der Einwohnergemeinde Worben (Legislative). Die Stimm-berechtigten üben ihre Mitwirkungsrechte persönlich an der Gemeindeversammlung oder an der Urne aus.

Was

Tag

Datum

Zeit

Orientierungsversammlung

Dienstag

04.06.2024

20.00 Uhr

Gemeindeversammlung

Donnerstag

13.06.2024

20.00 Uhr

Orientierungsversammlung

Dienstag

26.11.2024

20.00 Uhr

Gemeindeversammlung

Montag

02.12.2024

20.00 Uhr

Die Gemeindeversammlung erlässt die Gemeindeordnung (Verfassung der Gemeinde) sowie die Reglemente mit den zugehörigen Plänen; sie genehmigt Statuten von Zweckverbänden und Anstalten sowie bestimmte Verträge; sie übt die Finanzhoheit in der Gemeinde aus und beschliesst u. a. über den Steuerfuss, das Budget, die Jahres-rechnung und über Investitionsvorhaben und -kredite.

Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.

Stimmberechtigt ist, wer die Schweizer Staasbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist. Selbstverständlich dürfen auch Nichtstimmberechtigte an der Gemeindeversammlung als Gast teilnehmen.

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