16.12.2021
Geringfügige Änderung der Teil-Überbauungsordnung "Baumschule"
Der Gemeinderat Worben bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung der Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022, in der Gemeindeschreiberei Worben öffentlich auf.
Die Auflageakten können auch online eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen finden Sie hier:
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Worben schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gemeinderat Worben
Einwohnergemeinde Worben | Hauptstrasse 19 | 3252 Worben | Tel: 032 387 20 50 | E-Mail: info@worben.ch
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