Die gemeinsamen Mittagessen finden an folgenden Daten statt:
Datum | Ort |
---|---|
08. Oktober 2020 |
Seelandheim Worben |
29. Oktober 2020 |
Restaurant Bären, Worben |
12. November 2020 |
Seelandheim Worben |
26. November 2020 |
Restaurant Bären, Worben |
10. Dezember 2020 |
Seelandheim Worben |
Datum | Ort |
---|---|
07. Januar 2021 |
Restaurant Bären |
28. Januar 2021 |
Seelandheim Worben |
11. Februar 2021 |
Restaurant Bären |
25. Februar 2021 |
Seelandheim Worben |
11. März 2021 |
Restaurant Bären |
25. März 2021 |
Seelandheim Worben |
08. April 2021 |
Restaurant Bären |
29. April 2021 |
Seelandheim Worben |
27. Mai 2021 |
Restaurant Bären |
10. Juni 2021 |
Seelandheim Worben |
24. Juni 2021 |
Fischereipark Worben |
08. Juli 2021 |
Restaurant Bären |
22. Juli 2021 |
Seelandheim Worben (Grillieren) |
05. August 2021 |
Restaurant Bären |
26. August 2021 |
Seelandheim Worben |
09. September 2021 |
Restaurant Bären |
23. September 2021 |
Fischereipark Worben |
14. Oktober 2021 |
Seelandheim Worben |
28. Oktober 2021 |
Restaurant Bären |
11. November 2021 |
Seelandheim Worben |
25. November 2021 |
Restaurant Bären |
09. Dezember 2021 |
Seelandheim Worben |
23. Dezember 2021 |
Restaurant Bären |
Das Mittagessen kostet jeweils Fr. 15.00 (inkl. Mineralwasser und Dessert).
Eine Anmeldung ist bis spätestens 2 Tage vor den erwähnten Daten an folgende Adresse erforderlich:
Elisabeth Wittwer, 079 705 53 40
E-Mail: el.wittwer@bluewin.ch
Dieser Service ist für Pensionierte und Frühpensionierte verfügbar.
Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen für Sie, entweder zuhause oder bei uns im Büro, die Steuererklärungsformulare aus. Die anfallenden Kosten variieren nach Zeit-aufwand und finanzieller Situation.
Haben Sie Interesse?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pro Senectute Beratungsstelle in Biel oder in Lyss auf.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Anteil der älteren Menschen in unserer Gesellschaft wird in den nächsten Jahren zunehmen. Dies stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Damit wir in unserer Ge-meinde für diese Aufgaben bereit sind, hat der Gemeinderat Ende November 2011 die Vormundschafts- und Sozialhilfekommission ermächtigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die ein Altersleitbild für Worben erstellt.
Das Altersleitbild zeigt auf, welche Dienstleistungen und Bedingungen erhalten werden sollten um die gute Lebensqualität auch in Zukunft gewährleisten zu können. Es leitet das Handeln und Entscheiden der Gemeinde.
Ein Ziel der Revision des Erwachsenenschutzrechts ist, das Selbstbestimmungsrecht zu fördern.
- In Art. 360 ff ZGB ist das Vorgehen bei einem Vorsorgeauftrag geregelt.
- In Art. 370 ff ZGB ist das Vorgehen bei einer Patientenverfügung geregelt.
Vorsorgeauftrag: Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteils-unfähigkeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten (Art. 360 ZGB. SR 210). Der Hinterlegungsort des Vorsorge-auftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Im Falle von Testamenten / letztwilligen Verfügungen besteht die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Gemeindeverwaltung sicher deponieren zu können. Entsprechend ist auch eine Hinter-legung des Vorsorgeauftrages bei den Gemeinden eine sinnvolle Dienstleistung für die Einwohnerinnen und Einwohner.
Patientenverfügung: Für Patientenverfügungen sind die Gemeinden als Aufbewahrungs-ort ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tagen im Jahr innert kürzester Zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden können.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2013 beschlossen, dass ab sofort die Möglichkeit besteht, Vorsorgeaufträge bei der Gemeindeschreiberei Worben zu hinterlegen. Patientenverfügungen werden nicht zur Hinterlegung entgegengenommen.
Einwohnergemeinde Worben | Hauptstrasse 19 | 3252 Worben | Tel: 032 387 20 50 | E-Mail: info@worben.ch
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