Wird die Gemeinde wegen Lärmfragen kontaktiert, handelt es sich meist um Emmissionen welche vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) als "übrige Lärmarten" bezeichnet werden wie zum Beispiel Lärm von Festanlässen, Rasenmähern, bellenden Hunden oder Kuhglocken. Für diese Geräuschquellen gibt es keine Belastungsgrenzwerte. Die Störwirkung muss deshalb im Einzelfall beurteilt werden.
Das Polizeireglement vom Juli 2013 enthält folgende Bestimmugen zum Thema Lärm:
- Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr kein Lärm verursacht werden.
- Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr ist die Mittagsruhe zu beachten.
- Der Betrieb von lärmintensiven Gartengeräten (Rasenmähern, Häckslern, Trimmern etc.) ist vor 08.00 und nach 20.00 Uhr untersagt. Am Samstag ist der Betrieb ab 18.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen generell verboten.
- Für zeitlich gebundene landwirtschaftliche Arbeiten sowie für bewilligte öffentliche Anlässe gelten die vorgenannten Einschränkungen nicht.