Kehrichtgebühren

Die Abfallgebühren werden mittels einer Grundgebühr pro Einwohner bzw. pro Industrie-, Gewerbe-, Handels-, Landwirtschafts- oder Dienstleistungsbetrieb (dazu gehören Schulen, Heime etc.; nachstehend Betriebe genannt) und Benützungsgebühren erhoben.

Die Grundgebühren Kehricht werden jeweils im November jährlich in Rechnung gestellt. Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 95.00 (exkl. MwSt) pro Person.

Personen, welche in ein Pflegeheim ziehen, zahlen keine Kehrichtgrundgebühren mehr.

bis 100m2

Fr.

65.00

exkl. MwSt

bis 500m2

Fr.

125.00

exkl. MwSt

über 500m2

Fr.

185.00

exkl. MwSt

Gemeindeschreiberei

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