Wehrdienstersatzabgabe

Feuerwehrdienstpflichtig sind alle in der Gemeinde niedergelassenen Frauen und Männer, inklusive Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis. Die Dienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Feuerwehrdienstpflichtigen 19 Jahre alt werden und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 50 Jahre alt werden.

Wer nicht aktiv Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 4 % der einfachen Steuer auf Einkommen und Vermögen, aber max. Fr. 400.— und mind. Fr. 20.—.

Gemeindeschreiberei

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