Hundehaltung

Sämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter und alle Hunde müssen in der Datenbank AMICUS erfasst sein. Für die Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Registrierung der Hunde wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt.

Die Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 50.00, für jeden weiteren Hund Fr. 80.00.
Als Stichtag für die Hundetaxe gilt jeweils der 1. August. Für alle Hunde, welche an diesem Datum 6 Monate alt sind, muss die Hundetaxe bezahlt werden.

In der Gemeinde Worben gibt es seit einigen Jahren keine «Hundemarken» mehr, die am Halsband des Hundes angebracht werden.

Hunde können telefonisch, per Mail, online oder persönlich am Schalter der Finanzverwaltung an- und abgemeldet werden.

Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Website der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern.

Onlineformular Hunde An- oder Abmelden
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern
Finanzverwaltung

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