Fristverlängerungen:
Die Steuererklärung muss jeweils bis 15. März bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsgesuch an folgende Adresse gerichtet werden:
Dienstleistungszentrum
Kreis Seeland
Bahnhofplatz 10
Postfach
2501 Biel
Für die Behandlung des Gesuches wird eine Gebühr von Fr. 20.— erhoben.
Online Fristverlängerungen hingegen sind kostenlos.