Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen

Fristverlängerungen:
Die Steuererklärung muss jeweils bis 15. März bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsgesuch an folgende Adresse gerichtet werden:

Dienstleistungszentrum
Kreis Seeland
Bahnhofplatz 10
Postfach
2501 Biel

Für die Behandlung des Gesuches wird eine Gebühr von Fr. 20.— erhoben.

Online Fristverlängerungen hingegen sind kostenlos.

Fristen verlängern
Gemeindeschreiberei

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