Für das Einleiten und Anordnen von vormundschaftlichen Massnahmen nach Art. 307 bis 455 ZGB ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland zuständig.
In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, als Privatpersonen eine Beistandschaft zu führen:
Wie werde ich private/r MandatsträgerIn (PRIMA)?
Für ältere, aber auch jüngere Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten alleine zu besorgen, suchen wir BeiständInnen, sogenannte private MandatsträgerInnen.
Es können sich alle interessierten Frauen und Männer mit gutem Leumund für die Übernah-me eines entschädigungsberechtigten Mandates melden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? So wenden Sie sich bitte an die:
Gemeinde Lyss
Soziales + Gesellschaft
Gaudenz Heeb
Markplatz 14
3250 Lyss
Tel. 032 387 03 30
gaudenz.heeb@lyss.ch
Anschliessend wird Frau Wälti mit Ihnen Kontakt aufnehmen.