Am 1. März 2010 ist der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt worden.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wurde auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben Ausweiszentren zu beantragen.
Achtung! Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf!