Die Stimmabgabe kann persönlich an der Urne oder brieflich erfolgen.
Briefliche Stimmabgabe:
- Die Ausweiskarte ist eigenhändig durch den/die Stimmberechtigte/n zu unterschreiben, sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
- Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie kann nur ein Zettel eingelegt werden.
- Es darf nur das offizielle Zustell- und Antwortcouvert der Einwohnergemeinde Worben benützt werden, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.
Im Weiteren bitten wir Sie, die Weisungen für die briefliche Stimmabgabe, welche auf dem Zustell- und Antwortcouvert aufgedruckt sind, zu beachten.
Die letzte Leerung des Briefkastens erfolgt am Abstimmungsonntag um 10.00 Uhr.
Persönliche Stimmabgabe:Die persönliche Stimmabgabe hat am Abstimmungssonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr an der Urne zu erfolgen.