Die Gemeinden führen das Register für die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie das Register der amtlichen Werte. Die Steuerregister sind öffentlich. Folgende Informationen werden auf Anfrage bekanntgegeben: - Steuerbares Einkommen - Steuerbares Vermögen - Amtlicher Wert der Grundstücke in der eigenen Gemeinde Den Gemeinden ist es gestattet, die Steuerregister gegen Gebühr zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen (Art. 164 StG). Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. Gemäss Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede Person die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Die Bekanntgabe der Daten ist trotz Sperre zulässig, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist.
Einwohnergemeinde Worben | Hauptstrasse 19 | 3252 Worben | Tel: 032 387 20 50 | E-Mail: info@worben.ch
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