Scheidung / Auflösung eingetragene Partnerschaft Die Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wird uns durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Auch diese Zivilstandsänderung bewirkt, dass neue Heimatscheine ausgestellt werden müssen. Wir stellen Ihnen eine Heimatscheinbestellung zu. Die anfallenden Kosten werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Anschliessend stellen wir Ihnen den neuen Niederlassungsausweis zu. Bitte lassen Sie uns Ihren alten Niederlassungsausweis zukommen. Dieser wird mit der Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ebenfalls ungültig.
Einwohnergemeinde Worben | Hauptstrasse 19 | 3252 Worben | Tel: 032 387 20 50 | E-Mail: info@worben.ch
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