Der Tod einer Einwohnerin, eines Einwohners wird unserer Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Im Anschluss daran senden wir der Ehepartnerin, dem Ehepartner einen auf den neuen Zivilstand lautenden Niederlassungsausweis.
Merkblatt bei Todesfall
Einwohnergemeinde Worben | Hauptstrasse 19 | 3252 Worben | Tel: 032 387 20 50 | E-Mail: info@worben.ch
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