Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeschreiberei Worben bezogen werden.
Ordentliche Einbürgerung Wichtige Informationen und Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung finden Sie unter http://www.pom.be.ch. Damit ein Gesuch um Einbürgerung gestellt werden kann, muss die ausländische Person in der Schweiz eine Wohnsitzdauer von mindestens 12 Jahren nachweisen. Davon müssen mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde vor Einreichung des Gesuchs erfolgen. Die Wohnsitzdauer zwischen dem 10. und 20. Altersjahr zählt doppelt. Bei Jugendlichen, welche das Gesuch zwischen dem 15 und 25 Altersjahr einreichen, muss der Wohnsitz in der Einbürgerungsgemeinde nicht mehr bestehend sein, es genügt der Nachweis eines 2-jährigen Wohnsitzes in dieser Gemeinde. Auf dem Gesuch werden Angaben zur Person gemacht und sämtliche verlangte Dokumente müssen eingereicht werden. Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.
Erleichtere Einbürgerung Wichtige Informationen und Voraussetzungen finden Sie unter http://www.bfm.admin.ch.
Eine erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich:
wer einen ausländischen Vater und eine Mutter hat, die das Schweizerbürgerrecht durch eine frühere Ehe mit einem Schweizer erworben hat.
Einwohnergemeinde Worben | Hauptstrasse 19 | 3252 Worben | Tel: 032 387 20 50 | E-Mail: info@worben.ch
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