Für einmalige bzw. kurzfristige Anlässe/Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung erforderlich. Bei Handel mit alkoholischen Getränken ist in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept beizulegen. Bei einer Festwirtschaft (Handel mit Lebensmittel) ist zusätzlich noch ein Hygienekonzept beizulegen. Sie können die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder direkt im Internet herunterladen. Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben. Die Gemeindeschreiberei prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
Einwohnergemeinde Worben | Hauptstrasse 19 | 3252 Worben | Tel: 032 387 20 50 | E-Mail: info@worben.ch
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