Feuerverbot

03.07.2026

In den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt.

Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Folgende Verwaltungskreise sind davon betroffen:

  • Berner Jura
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau

Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Feuer sind stets zu beaufsichtigen und Funkenflug umgehend zu löschen. Bei Wind ist auf das Entfachen von Feuer vollständig zu verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind jederzeit zu befolgen.

Die Situation wird am Donnerstag, 9. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Regierungsstatthalteramt Seeland

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