26.03.2024
Der Gemeinderat Worben hat beschlossen, einen Teil der Erdbestattungs- und Urnenbestattungsgräber auf dem Friedhof Worben aufzuheben, bei denen die Ruhedauer abgelaufen ist. Die Ruhedauer für Erdbestattungs- und Urnengräber auf dem Friedhof Worben beträgt 20 Jahre, wobei bei einer Beerdigung von zwei Personen, die Erstbestattung massgebend ist.
Folgende Gräber sind betroffen: Nr. 275, Nr. 316, Nr. 325, Nr. 333, Nr. 336, Nr. 340.
Wir bitten die Angehörigen, den Grabstein, die Grabeinfassung und Pflanzen ab sofort bis spätestens 26. April 2024 zu entfernen. Nach diesem Datum wird das Grab auf Kosten der Einwohnergemeinde Worben geräumt und das Grabmal und sämtliche noch vorhandenen Gegenstände werden entsorgt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.