Abstimmungen und Wahlen
Kant. und Eidg. Abstimmungsdaten
Blanko Abstimmungstermine
Abstimmungslokal und Öffnungszeiten Urnen
Gemeindehaus, Hauptstrasse 19, 3252 Worben
Abstimmungssonntag von 10.00 - 11.00 Uhr
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann persönlich an der Urne oder brieflich erfolgen.
- Briefliche Stimmabgabe: Die Ausweiskarte ist eigenhändig durch den/die Stimmberechtigte/n zu unterschreiben, sonst ist die Stimmabgabe ungültig. Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie kann nur ein Zettel eingelegt werden. Es darf nur das offizielle Zustell- und Antwortcouvert der Einwohnergemeinde Worben benützt werden, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig. Im Weiteren bitten wir Sie, die Weisungen für die briefliche Stimmabgabe, welche auf dem Zustell- und Antwortcouvert aufgedruckt sind, zu beachten. Die letzte Leerung des Briefkastens erfolgt am Abstimmungsonntag um 10.00 Uhr.
- Persönliche Stimmabgabe: Die persönliche Stimmabgabe hat am Abstimmungssonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr an der Urne zu erfolgen.
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 398 ZGB bevormundet sind.Um das Stimmrecht und Wahlrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.
E-Voting (Auslandschweizer)
Da in der Schweiz zurzeit kein E-Voting-System zur Verfügung steht, ist E-Voting in der Schweiz im Moment nicht möglich (Stand seit Juli 2019). Weitere Informationen erhalten Sie hier.

