Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung Worben ist das höchste Organ der Einwohnergemeinde Worben (Legislative). Die Stimmberechtigten üben ihre Mitwirkungsrechte persönlich an der Gemeindeversammlung oder an der Urne aus.
Aufgaben: Die Gemeindeversammlung Worben erlässt die Gemeindeordnung (Verfassung der Gemeinde) sowie die Reglemente mit den zugehörigen Plänen; sie genehmigt Statuten von Zweckverbänden und Anstalten sowie bestimmte Verträge; sie übt die Finanzhoheit in der Gemeinde aus und beschliesst u. a. über den Steuerfuss, das Budget, die Jahresrechnung und über Investitionsvorhaben und -kredite.
Kompetenzen: Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.
Stimmrecht: Stimmberechtigt ist, wer die Schweizer Staasbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist. Selbstverständlich dürfen auch Nichtstimmberechtigte an der Gemeindeversammlung als Gast teilnehmen.

