Die Stimmabgabe kann persönlich an der Urne oder brieflich erfolgen.
Briefliche Stimmabgabe: Die Ausweiskarte ist eigenhändig durch den/die Stimmberechtigte/n zu unterschreiben, sonst ist die Stimmabgabe ungültig. Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie kann nur ein Zettel eingelegt werden. Es darf nur das offizielle Zustell- und Antwortcouvert der Einwohnergemeinde Worben benützt werden, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig. Im Weiteren bitten wir Sie, die Weisungen für die briefliche Stimmabgabe, welche auf dem Zustell- und Antwortcouvert aufgedruckt sind, zu beachten. Die letzte Leerung des Briefkastens erfolgt am Abstimmungsonntag um 10.00 Uhr.
Persönliche Stimmabgabe: Die persönliche Stimmabgabe hat am Abstimmungssonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr an der Urne zu erfolgen.