Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle Worben ist zentrale Anlaufstelle für die Einwohner:innen und erfüllt wesentliche Bereiche im Dienstleistungs- und Informationssektor. Hier werden die Daten aller in der Gemeinde Worben wohnhaften Personen, als Grundlage für viele Aufgaben, verwaltet. Wesentliche Aufgaben der Einwohnerkontrolle Worben sind die Ausstellung diverser Ausweise, Listenauskünfte und Adressanfragen.


Adressauskunft: Die Einwohnerkontrolle Worben gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin, gestützt auf die Weisung Datenschutz und Informationssicherheit, Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt. Der Gesuchsteller:in muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen und die Auskunft kostet CHF 10.00. Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.

Adressänderung: Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Umzüge können auch online gemeldet werden. Infolge des Umzuges wird ein neuer Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt, weshalb der alte Ausweis der Einwohnerkontrolle Worben retourniert werden muss.

Beglaubigungen: Gemäss Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften dürfen die Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen. Im Kanton Bern müssen Unterschriften von Privaten durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden.

Datensperre: Die Gemeindeschreiberei erteilt einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über die gesetzlich festgelegten freien Einwohnerdaten. Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e Ehepartner/in und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind. Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Gemeindeschreiberei Worben eingereicht werden. Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Zuzug: Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, persönlich bei der Gemeindeschreiberei Worben erfolgen. Als Bestätigung für die Anmeldung wird ein Niederlassungsausweis ausgestellt. Mitzubringen sind: Familienausweis, Geburtsscheine (für minderjährige Kinder), Sorgerechtsentscheid (bei unverheirateten Eltern). Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00. Eine Online-Anmeldung kann über eUmzug Schweiz vorgenommen werden. 

Wegzug: Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Tag des Wegzuges, bei der Gemeindeschreiberei Worben zu erfolgen. Bei einem kurzen Auslandaufenthalt (bis zu einem Jahr) mit Rückkehr nach Worben erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung. Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland muss die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden.

Wochenaufenthalter:in in Worben: Wer sich nur während der Woche in der Gemeinde Worben aufhält, meldet sich spätestens 14 Tage nach Wohnsitznahme als Wochenaufenthalter:in bei der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle Worben an. Bei der Anmeldung sind der Heimatausweis (bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich) und der Mietvertrag mitzubringen.

Wochenaufenthalter:in in anderer Gemeinde: Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter:in anmelden will, bestellt bei der Gemeindeschreiberei der Wohngemeinde einen Heimatausweis. Dieser kann persönlich am Schalter, telefonisch oder online bestellt werden. Der Heimatausweis wird Ihnen per Post an die Wohnadresse zugestellt oder direkt am Schalter der Gemeindeschreiberei Worben ausgehändigt. Die Kosten betragen Fr. 20.00 + Porto.

Wohnsitzbescheinigungen: Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von Fr. 20.00 plus Porto  erhoben. Wohnsitzbescheinigungen können am Schalter der Gemeindeschreiberei Worben bezogen oder online beantragt werden.

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