Siegelungswesen

Siegelung
Hat sich in Ihrer Familie oder in Ihrem Bekanntenkreis ein Todesfall ereignet? Bitte melden Sie den Todesfall beim Zivilstandsamt des Wohnorts und dem Siegelungsamt Worben (Tel. 032 387 20 50). Wenn eine in der Gemeinde Worben wohnhafte Person verstorben ist, wird durch die Gemeindeschreiberei Worben ein Siegelungsprotokoll erstellt. Der Siegelungsdienst kontaktiert die Angehörigen, die Kenntnis über die Umstände haben. Zusammen wird ein Siegelungsprotokoll erstellt, das einen Überblick über die Vermögenswerte und die mutmasslichen gesetzlichen Erbinnen und Erben verschafft. Bei Bedarf werden Massnahmen zur Sicherung des Nachlasses ergriffen.

Vorsorgeauftrag
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Das kann beispielsweise wegen Demenz, einer schweren Krankheit oder wegen einem Unfall sein. Der Vorsorgeauftrag muss nach Eintreten der Urteilsunfähigkeit von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB genehmigt werden. Einwohner:innen der Gemeinde Worben können ihren Vorsorgeauftrag bei der Gemeindeschreiberei Worben hinterlegen. Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt Fr. 30.00. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe eines Vorsorgeauftrags müssen Sie sich ausweisen.

Patientenverfügung
Für Patientenverfügungen sind die Gemeinden als Aufbewahrungsort ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tagen im Jahr innert kürzester Zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden können. Patientenverfügungen werden entsprechend nicht zur Hinterlegung bei der Gemeindeschreiberei Worben entgegengenommen.

Testament
Mit einem Testament können Sie selber entscheiden, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll, und die gesetzlich vorgesehene Verteilung Ihres Erbes zumindest teilweise abändern. Sie können Ihr Testament und/oder Erbvertrag bei der Gemeindeschreiberei Worben oder Ihrem Notar zur sicheren Aufbewahrung hinterlegen. Damit wird sichergestellt, dass das Testament unmittelbar nach dem Tod gemäss den gesetzlichen Vorschriften eröffnet wird. Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt Fr. 30.00. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe eines Testaments müssen Sie sich ausweisen.

Bestattungswunsch
Ein Bestattungswunsch kann bei der Gemeindeschreiberei Worben hinterlegt werden. Zu beachten ist, dass dieser zwingend in einem separaten Kuvert (nicht im gleichen Kuvert wie das Testament) mit der Aufschrift «Bestattungswunsch» eingelegt wird, da die Angehörigen und das Bestattungsinstitut sofort von diesem Wunsch Kenntnis haben müssen

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