Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Abfallentsorgung Testbeschreibung | Abfallkalender
Informationen zur Abfallentsorgung | ||
Heimatausweis bestellen/verlängern Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter:in anmelden will, bestellt bei der Gemeindeschreiberei der Wohngemeinde einen Heimatausweis. Dieser kann persönlich am Schalter, telefonisch oder online bestellt werden. Folgende Angaben werden für die Ausstellung des Heimatausweises benötigt:
Der Heimatausweis wird Ihnen per Post an die Wohnadresse zugestellt oder direkt am Schalter der Gemeindeschreiberei Worben ausgehändigt. Die Kosten betragen Fr. 20.00 + Porto. | Onlineformular Heimatausweis verlängern | ||
Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen | Übersicht über die relevanten Dokumente zu den Themen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht | ||
Umzug innerhalb der Gemeinde Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Umzüge können auch online gemeldet werden. | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||
Pilzkontrollen - durchführen lassen Die Pilzontrolle ist eine wichtige Dienstleistung der Gemeinden im Rahmen der Lebensmittelpolzei. | Kontrollstellen in der Umgebung | ||
Trinkwasser Gutes Trinkwasser hat seinen guten Grund: Grundwasser! 98 Prozent der Berner Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser aus Grund- und Quellwasser. | Seeländische Wasserversorgung, Gemeindeverband (SWG) | ||
Feuerungskontrolle / Kaminfeger Die Aufgabe des Feuerungskontrolleurs beinhaltet die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV). Verstösse werden dem beco und der Gemeinde gemeldet. Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden. | |||
Häckseldienst Zweimal jährlich findet der Häckseldienst statt. Die Daten sowie die Anmeldung für den Häckseldienst werden jeweils im Infoblatt Nr. I und II publiziert. WannDie Daten des Häckseldienstes werden jeweils im Infoblatt publiziert. Die Daten sind ebenfalls im Online-Abfallkalender ersichtlich. DauerBei vielen Anmeldungen erfolgt der Häckseldienst zusätzlich am darauffolgenden Tag WoBei Ihrem Garten (Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein) WasSträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum (möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, max. Durchmesser 25 cm, keine Steine und Wurzelballen). Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen Sammelort bereitstellen. AnmeldungSie melden sich mit dem Talon (publiziert im Infoblatt) oder per E-Mail an. Gemeindeschreiberei VorschriftenDamit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten:
Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das Häckselgut liegen zu lassen. WannDie Daten des Häckseldienstes werden jeweils im Infoblatt publiziert. Die Daten sind ebenfalls im Online-Abfallkalender ersichtlich. DauerBei vielen Anmeldungen erfolgt der Häckseldienst zusätzlich am darauffolgenden Tag WoBei Ihrem Garten (Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein) WasSträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum (möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, max. Durchmesser 25 cm, keine Steine und Wurzelballen). Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen Sammelort bereitstellen. AnmeldungSie melden sich mit dem Talon (publiziert im Infoblatt) oder per E-Mail an. Gemeindeschreiberei VorschriftenDamit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten:
Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das Häckselgut liegen zu lassen. | |||
Fundbüro Gefundener Gegenstand abgeben | Fundservice Schweiz und Liechtenstein | ||
Hundehaltung Hundedatenbank AMICUSSämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter und alle Hunde müssen in der Datenbank AMICUS erfasst sein. Für die Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Registrierung der Hunde wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt. HundetaxeDie Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 50.00, für jeden weiteren Hund Fr. 80.00. In der Gemeinde Worben gibt es seit einigen Jahren keine «Hundemarken» mehr, die am Halsband des Hundes angebracht werden. An- und Abmeldung von HundenHunde können telefonisch, per Mail, online oder persönlich am Schalter der Finanzverwaltung an- und abgemeldet werden. Weitere InformationenWeitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Website der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. | Hundegesetz Broschüre Verordnung über die Hundetaxe | Onlineformular Hunde An- oder Abmelden Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern | |
Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen Fristverlängerungen: | Fristen verlängern | ||
Beistandschaften, Vormundschaften und Private Mandatsträger (PRIMA) Für das Einleiten und Anordnen von vormundschaftlichen Massnahmen nach Art. 307 bis 455 ZGB ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland zuständig. In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, als Privatpersonen eine Beistandschaft zu führen: | KESB Seeland Soziales + Gesellschaft Lyss | ||
Einbürgerung Seit Juli 2022 werden Einbürgerungsfragen sowie Einbüergerungsgesuche für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Worben durch die Gemeinde Lyss behandelt. Wir bitten Sie, sich bei Fragen, direkt an die Abteilung Sicherheit, Liegenschaften und Sport zu wenden. Ordentliche EinbürgerungEin Gesuch für die ordentliche Einbürgerung können Sie stellen, wenn Sie seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen, wovon mindestens drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches und Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Die Zeit zwischen dem vollendeten achten und dem achtzehnten Altersjahr wird doppelt gezählt. In diesem Fall hat der tatsächliche Aufenthalt jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen (Art. 9 nBüG) Erleichtere EinbürgerungAls Ehegatte eines schweizerischen Staatsangehörigen können Sie ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung einreichen wenn Sie mindestens drei Jahre in ehelicher Gemeinschaft leben, mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches. Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.
| Einbürgerung Schweizerin oder Schweizer werden | ||
Datensperre AuskunftDie Gemeindeschreiberei erteilt einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
Davon ausgenommen (Datenschutz):
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e Ehepartner/in und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind. Gründe für Datensperren sind:
Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.
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Infoblatt Die Informationsbroschüre der Gemeinde Worben «Infoblatt» erscheint drei mal jährlich und wird sämtlichen Haushalten in Worben per Post zugestellt. | Infoblatt | ||
Todesfall / Siegelung Der Tod einer Einwohnerin, eines Einwohners wird unserer Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Im Anschluss daran senden wir der Ehepartnerin/dem Ehepartner einen auf den neuen Zivilstand lautenden Niederlassungsausweis. SiegelungGestützt auf Artikel 11 der kant. Inventarverordnung müssen wir bei einem Todesfalls innert 7 Tagen eine Siegelung durchführen. Wir werden mit Ihnen innerhalb der Frist einen Termin vereinbaren, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Folgende Unterlagen sind notwendig
| Todesfall
Todesurkunde bestellen / Auszug aus dem Todesregister (CIEC) bestellen | ||
Kabelfernseher - Empfang Am 7. Dezember 2010 hat die Gemeindeversammlung der Auslagerung des Kabelfernsehens an die Energie Seeland AG in Lyss zugestimmt. An der Aktionärsversammlung der Energie Seeland AG wurde die Gemeinde Worben rückwirkend per 1. Januar 2012 ins Kommunikationsnetz der ESAG aufgenommen.
| Energie Seeland AG
Energie Seeland AG - Service & Support - Plombierungsauftrag | ||
Mehrzweckhalle mieten Soweit die Anlagen nicht durch die Schule oder Gemeinde belegt ist, können Vereine oder Institutionen die Mehrzweckhalle mieten. Die Anlagen werden grundsätzlich nicht an Privatpersonen vermietet. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Finanzverwaltung. | Benützungs- und Betriebsverordnung der Sport- und Mehrzweckanlagen Benützungsgesuch MZH | ||
Liegenschaftsentwässerung Für spezielle Fragen bezüglich Gewässerschutz und Planung der Liegenschaftsentwässerung wenden Sie sich bitte an den GEP-Ingenieur der Gemeinde Worben. Die folgenden Merkblätter betreffend Gewässerschutz müssen vor der Bearbeitung eines Baugesuchs beachtet werden: | Merkblatt Allgemeine Aufgaben für Bauvorhaben innerhalb der Grundwasserschutzzone Merkblatt Liegenschaftsentwässerung Merkblatt generelle Beurteilung von Versickerungsanlagen | ||
Mehrfahrtenkarte Buslinie Nr. 74 Zwischen Lyss und Biel/Bienne verkehrt die Buslinie Nr. 74. In Worben gibt es insgesamt fünf Haltestellen (Seelandheim, Busswilstrasse, Gemeindehaus, Post, Tribey). Zweimal in der Stunde fährt der Bus von Biel/Bienne nach Lyss und wieder zurück. Die aktuellen Abfahrtszeiten entnehmen Sie dem Onlinefahrplan unter (www.sbb.ch). Wir bieten folgende Karten an: | Libero | ||
Waffenerwerbschein Das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines können Sie bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder im Internet herunterladen. Das vollständig ausgefüllte Formular ist bei der Wohnsitzgemeinde abzugeben. | Waffen Kantonspolizei Bern | ||
Amtliche Bewertung Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet diesen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Der amtliche Wert wird durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen werden laufend nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen können vom Eigentümer und Nutzniesser bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Auf Verlangen können Kopien der Bewertungsunterlagen erstellt werden. Auf der Website der kantonalen Finanzdirektion finden Sie detaillierte Informationen dazu. | Amtlicher Wert | ||
Budget Das Budget zeigt die finanziellen Ziele des folgenden Rechnungsjahres. Die einzelnen Budgetkredite sind verbindliche Vorgaben der Stimmberechtigen an den Gemeinderat. Nachkredite müssen durch das zuständige Organ beschlossen werden. Ein Aufwandüberschuss kann budgetiert werden, wenn dieser durch das Eigenkapital gedeckt ist oder der Bilanzfehlbetrag innert 8 Jahren abgeschrieben werden kann. Das Budget wird zusammen mit der Steueranlage durch die Stimmberechtigten beschlossen. | Budget 2023 Reglement über die Mehrwertabgabe | ||
Finanzplan Der Finanzplan zeigt die mutmassliche Entwicklung der finanziellen Lage der Gemeinde für die nächsten fünf Jahre und gibt Auskunft über
Der Finanzplan dient dem Gemeinderat und der Verwaltung als finanzpolitisches Führungs- und Koordinationsinstrument. Er hilft, die finanzielle Entwicklung frühzeitig zu beurteilen, damit nötige Korrekturmassnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Hauptaufgabe des Finanzplans ist, der Gemeinde mittelfristig einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu sichern. | Finanzplan 2022 - 2026 Finanzplan 2023 - 2027 | ||
Jahresrechnung Die Jahresrechnung gibt Auskunft über alle Finanzvorfälle eines Kalenderjahres. Sie gilt auch als «Rechenschaftsbericht» über die finanzielle Haushaltsführung. Die Jahresrechnung umfasst die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung, die Bilanz und weitere Informationen zur finanziellen Situation der Gemeinde. Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung zur Genehmigung. | Jahresrechnung 2021 | ||
Strafregisterauszug bestellen Strafregisterauszüge können am Einfachsten am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Post leitet die Bestellung an das Schweizerische Strafregister weiter. Dieses stellt die Auszüge innert weniger Tage direkt zu. | EJPD Strafregisterauszug Bestellmöglichkeiten | ||
Wohnsitzbestätigung bestellen Wohnsitzbescheinigungen können am Schalter der Gemeindeschreiberei bezogen oder online beantragt werden. | /de/verwaltung/formulare/wohnsitzbescheinigung.php | ||
Betreuungsgutscheine KiBon Wichtiges auf einen Blick
Mithilfe der Web-Applikation kiBon kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden. Dazu können Sie das Gesuch ausfüllen, auch wenn Sie noch keinen Kita- oder Tagesfamilienplatz zugesichert haben Betreuungsgutscheine beantragenBetreuungsgutscheine Sie hier beantragen. Auskunft | Infoflyer Betreuungsgutscheine | KiBon | |
Zuzug - Anmeldung Meldepflicht für SchweizerInnenDie Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, persönlich bei der Gemeindeschreiberei erfolgen.
Als Bestätigung für die Anmeldung wird ein Niederlassungsausweis ausgestellt. Meldepflicht für ausländische StaatsangehörigeDie Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, bei der Gemeindeschreiberei persönlich erfolgen.
Zuzug aus dem Ausland (visumspflichtige Länder):
Zuzug innerhalb der Schweiz: Mitzubringen sind:
| eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | ||
Wegzug - Abmeldung SchweizerInnenDie Abmeldung hat persönlich, spätestens am Tag des Wegzuges, bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen. Zur Abmeldung ist der Niederlassungsausweis mitzubringen. Ausländische StaatsangehörigeDie Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzuges bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen.
Definitive Abmeldung ins Ausland (C-Ausweis) Wenn Sie sich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten, können Sie ein Gesuch stellen, damit Ihre Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten wird. Dies ist maximal vier Jahre lang möglich, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft: | Gesuch Aufrechterhaltung Niederlassungsbewilligung | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) | |
Spartageskarte Gemeinde Das Nachfolgeprodukt der Tageskarte Gemeinde ist bekannt. Ab dem 11. Dezember 2023 kann die «Spartageskarte Gemeinde» ab Reisedatum 1. Januar 2024 gekauft werden. Das neue Angebot orientiert sich an der bekannten Spartageskarte des öV: Es steht den Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Ausgegeben wird die Karte als personalisiertes Mobile- oder Papierticket. Informationen zur Spartageskarte Gemeinde Mit dem folgenden Link, können Sie sich einen Überblick über die Verfügbarkeit der Spartageskarte machen. Verfügbarkeit Spartageskarte Gemeinde Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte aus dem unten aufgeschalteten Factsheet. | Factsheet |
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