Umzug innerhalb der Gemeinde

Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Umzüge können auch online gemeldet werden.

Infolge des Umzuges wird ein neuer Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt, weshalb der alte Ausweis der Einwohnerkontrolle retourniert werden muss.

Onlineformular Umug innerhalb der Gemeinde
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