Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Umzüge können auch online gemeldet werden.
Infolge des Umzuges wird ein neuer Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt, weshalb der alte Ausweis der Einwohnerkontrolle retourniert werden muss.