Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | ||||||||||||
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Abfallentsorgung ![]() Testbeschreibung | Abfallkalender
Informationen zur Abfallentsorgung | ||||||||||||||
Heimatausweis bestellen ![]() Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden will, bestellt bei der Gemeindeschreiberei der Wohngemeinde einen Heimatausweis.
| Onlineformular Heimatausweis bestellen | ||||||||||||||
Heimatausweis - verlängern ![]() Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden will, bestellt bei der Gemeindeschreiberei der Wohngemeinde einen Heimatausweis.
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Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen | Übersicht über die relevanten Dokumente zu den Themen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht | ||||||||||||||
Umzug innerhalb der Gemeinde ![]() Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Umzüge können auch online gemeldet werden. | Onlineformular Umug innerhalb der Gemeinde | ||||||||||||||
Wohnsitz - abmelden | Onlineformular Wegzug aus der Gemeinde | ||||||||||||||
Kinder- und Jugendfachstelle Lyss ![]() Die Jugendfachstelle ist eine neutrale Begleitungs- und Beratungsstelle, die auch Präventionsarbeit leistet. Ihr Zielpublikum sind Kinder und junge Menschen von 6 bis 25 Jahren. Sie hilft Familien, Lehrpersonen und Behörden in kinder- und jugendspezifischen Fragen gerne weiter. | Kinder-, Jugendfachstelle Lyss und Umgebung | ||||||||||||||
Pilzkontrollen - durchführen lassen ![]() Die Pilzontrolle ist eine wichtige Dienstleistung der Gemeinden im Rahmen der Lebensmittelpolzei. | Kontrollstellen in der Umgebung | ||||||||||||||
Trinkwasser ![]() Gutes Trinkwasser hat seinen guten Grund: Grundwasser! 98 Prozent der Berner Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser aus Grund- und Quellwasser. | Seeländische Wasserversorgung, Gemeindeverband (SWG) | ||||||||||||||
Feuerungskontrolle / Kaminfeger ![]() Die Aufgabe des Feuerungskontrolleurs beinhaltet die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV). Verstösse werden dem beco und der Gemeinde gemeldet. Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden. | |||||||||||||||
Häckseldienst ![]() Zweimal jährlich findet der Häckseldienst statt. Die Daten sowie die Anmeldung für den Häckseldienst werden jeweils im Infoblatt Nr. I und II publiziert. WannDie Daten des Häckseldienstes werden jeweils im Infoblatt publiziert. Die Daten sind ebenfalls im Online-Abfallkalender ersichtlich. DauerBei vielen Anmeldungen erfolgt der Häckseldienst zusätzlich am darauffolgenden Tag WoBei Ihrem Garten (Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein) WasSträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum (möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, max. Durchmesser 25 cm, keine Steine und Wurzelballen). Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen Sammelort bereitstellen. AnmeldungSie melden sich mit dem Talon (publiziert im Infoblatt) oder per E-Mail an. Gemeindeschreiberei VorschriftenDamit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten:
Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das Häckselgut liegen zu lassen. WannDie Daten des Häckseldienstes werden jeweils im Infoblatt publiziert. Die Daten sind ebenfalls im Online-Abfallkalender ersichtlich. DauerBei vielen Anmeldungen erfolgt der Häckseldienst zusätzlich am darauffolgenden Tag WoBei Ihrem Garten (Zufahrt mit Traktor muss gewährleistet sein) WasSträucher- und Baumschnitt und grober Gartenabraum (möglichst lang geschnitten, dicke Enden vorne, max. Durchmesser 25 cm, keine Steine und Wurzelballen). Bitte Häckselmaterial in den Quartieren an einem gemeinsamen Sammelort bereitstellen. AnmeldungSie melden sich mit dem Talon (publiziert im Infoblatt) oder per E-Mail an. Gemeindeschreiberei VorschriftenDamit das Häckselgut durch die Mitarbeiter der Gemeinde Worben sowie die Firma Scheurer Urs (Bargen) verarbeitet und mitgenommen werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten resp. zu beachten:
Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, das Häckselgut liegen zu lassen. | |||||||||||||||
Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne (Situationspläne)- Auszüge bestellen ![]() Die Grundbuchpläne (Situationspläne) können bei GeoplanTeam AG oder via Website bestellt werden. | GeoplanTeam AG | ||||||||||||||
Zonenplan / Baureglement ![]() Baureglement | Baureglement Zonenplan Gewässerräume Zonenplan Siedlung | ||||||||||||||
Fundbüro ![]() Gefundener Gegenstand abgeben | Fundservice Schweiz und Liechtenstein | ||||||||||||||
Hundehaltung ![]() Hundedatenbank AMICUSSämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter und alle Hunde müssen in der Datenbank AMICUS erfasst sein. Für die Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Registrierung der Hunde wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt. HundetaxeDie Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 50.00, für jeden weiteren Hund Fr. 80.00. In der Gemeinde Worben gibt es seit einigen Jahren keine «Hundemarken» mehr, die am Halsband des Hundes angebracht werden. An- und Abmeldung von HundenHunde können telefonisch, per Mail, online oder persönlich am Schalter der Finanzverwaltung an- und abgemeldet werden. Weitere InformationenWeitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Website der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. | Hundegesetz Broschüre Verordnung über die Hundetaxe | Onlineformular Hunde An- oder Abmelden Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern | |||||||||||||
Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen ![]() Fristverlängerungen: | Fristen verlängern | ||||||||||||||
Beistandschaften, Vormundschaften und Private Mandatsträger (PRIMA) ![]() Für das Einleiten und Anordnen von vormundschaftlichen Massnahmen nach Art. 307 bis 455 ZGB ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland zuständig. In einigen Fällen ist es jedoch auch möglich, als Privatpersonen eine Beistandschaft zu führen: | KESB Seeland Soziales + Gesellschaft Lyss | ||||||||||||||
Einbürgerung ![]() Seit Juli 2022 werden Einbürgerungsfragen sowie Einbüergerungsgesuche für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Worben durch die Gemeinde Lyss behandelt. Wir bitten Sie, sich bei Fragen, direkt an die Abteilung Sicherheit, Liegenschaften und Sport zu wenden. Ordentliche EinbürgerungEin Gesuch für die ordentliche Einbürgerung können Sie stellen, wenn Sie seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen, wovon mindestens drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches und Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Die Zeit zwischen dem vollendeten achten und dem achtzehnten Altersjahr wird doppelt gezählt. In diesem Fall hat der tatsächliche Aufenthalt jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen (Art. 9 nBüG) Erleichtere EinbürgerungAls Ehegatte eines schweizerischen Staatsangehörigen können Sie ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung einreichen wenn Sie mindestens drei Jahre in ehelicher Gemeinschaft leben, mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches. Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.
| Einbürgerung Schweizerin oder Schweizer werden | ||||||||||||||
Datensperre ![]() AuskunftDie Gemeindeschreiberei erteilt einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
Davon ausgenommen (Datenschutz):
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e Ehepartner/in und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind. Gründe für Datensperren sind:
Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.
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Infoblatt ![]() Die Informationsbroschüre der Gemeinde Worben «Infoblatt» erscheint drei mal jährlich und wird sämtlichen Haushalten in Worben per Post zugestellt. | Infoblatt | ||||||||||||||
Todesfall / Siegelung ![]() Der Tod einer Einwohnerin, eines Einwohners wird unserer Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Im Anschluss daran senden wir der Ehepartnerin/dem Ehepartner einen auf den neuen Zivilstand lautenden Niederlassungsausweis. SiegelungGestützt auf Artikel 11 der kant. Inventarverordnung müssen wir bei einem Todesfalls innert 7 Tagen eine Siegelung durchführen. Wir werden mit Ihnen innerhalb der Frist einen Termin vereinbaren, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Folgende Unterlagen sind notwendig
| Todesfall
Todesurkunde bestellen / Auszug aus dem Todesregister (CIEC) bestellen | ||||||||||||||
Kabelfernseher - Empfang ![]() Am 7. Dezember 2010 hat die Gemeindeversammlung der Auslagerung des Kabelfernsehens an die Energie Seeland AG in Lyss zugestimmt. An der Aktionärsversammlung der Energie Seeland AG wurde die Gemeinde Worben rückwirkend per 1. Januar 2012 ins Kommunikationsnetz der ESAG aufgenommen.
| Energie Seeland AG
Energie Seeland AG - Service & Support - Plombierungsauftrag | ||||||||||||||
Tageseltern | Kinderbetreuung Studen | ||||||||||||||
Mehrzweckhalle mieten ![]() Soweit die Anlagen nicht durch die Schule oder Gemeinde belegt ist, können Vereine oder Institutionen die Mehrzweckhalle mieten. Die Anlagen werden grundsätzlich nicht an Privatpersonen vermietet. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Finanzverwaltung. | Benützungs- und Betriebsverordnung der Sport- und Mehrzweckanlagen Reservationsformular Mehrzweckhalle | ||||||||||||||
Energieberatungsstelle ![]() Am 3. März 1987 wurde die regionale Energieberatung Seeland eröffnet. Zweck dieser Institution ist es, den angeschlossenen Gemeinden und der Bevölkerung eine neutrale und in der Regel kostenlose Beratung (z.B. Wärme dämmen, Heizung sanieren, Auskunft über Subventionen und gesetzliche Vorgaben etc) am Telefon, im Büro in Biel oder vor Ort anzubieten. Bis Ende 2020 erfolgten rund 40'000 Beratungen und Dienstleistungen. Finanziert wird die Energieberatung Seeland durch Beiträge der angeschlossenen 61 Gemeinden, durch einen Förderbeitrag vom Kanton und durch Einnahmen vor allem aus Prüfungen der energietechnischen Massnahmennachweise. Energieberatung Seeland Tel.-Nr. 032 322 23 53 | Energieberatung Seeland | ||||||||||||||
Energieeffizienz bei Hauseigentümer ![]() 1. GebäudesanierungDurch Gebäudesanierung kann sehr viel Energie eingespart werden. Sie dient zudem dem Werterhalt Ihrer Liegenschaft. Die Gebäudesanierung kann kostenintensiv sein. Es ist daher wichtig, am richtigen Ort anzusetzen. Kompetente Fachberatung ist unerlässlich.
2. HeizungssanierungEin Heizungsersatz muss wohl überlegt werden. Abwägen Investitionskosten zu den momentanen und zukünftig zu erwartenden Verbrauchskosten.
3. Warmwasser-AufbereitungDie Aufbereitung von Warmwasser kostet jeden Haushalt viel Geld, v.a. wenn immer noch ein herkömmlicher Elektro- Boiler im Einsatz ist. Mit vergleichsweise geringem Investitionbedarf kann das Warmwasser energieeffizienter und kostengünstiger aufbereitet werden:
Unsere Tipps:
4. Stromproduktion mit PhotovoltaikÜber eine Photovoltaik-Anlage kann Strom produziert und ins öffentliche Netz abgegeben werden. Entsprechende Informationen finden Sie unter diesem Link.
5. Zusammenfassung der FörderprogrammeFörderprogramme Bund und Kanton: | Energiegerecht sanieren - Rategeber für Bauherrschaften | ||||||||||||||
Förderbeiträge Energie ![]() Die Zukunft beginnt heute - unsere Welt verändert sich, schneller als jemals zuvor. Der stetige gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel ist für ein Gemeinwesen eine grosse Herausforderung. | Antragsformular Förderbeiträge Energie Richtlinien Förderbeiträge Energie | ||||||||||||||
Geoportal ![]() Das Geoportal ist die offizielle Publikationsplattform für Geoinformationen des Kantons Bern. Auf dem Geoportal können Sie Geoinformationen abrufen und in Form von interaktiven Karten, Geodaten und -diensten beziehen. Die kantonalen Geodaten stehen Ihnen in der Regel kostenlos und mit geringen Nutzungseinschränkungen zum Herunterladen zur Verfügung. Auch das interaktive Kartenangebot kann in den meisten Fällen kostenlos genutzt werden. | Geoportal | ||||||||||||||
Strom ![]() Auskunft erteilt: | BKW Kontakt | ||||||||||||||
Baubewilligungsverfahren ![]() Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben auf dem Gemeindegebiet Worben zu realisieren. Die Bauverwaltung Worben möchte mit einer raschen und unkomplizierten Behandlung Ihres Gesuches zum guten Gelingen des Vorhabens beitragen. Bei Unklarheiten ist es empfehlenswert, vor dem Einreichen des Baugesuches mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen. Ob für ein Bauvorhaben eine Bewilligung erforderlich ist, lässt sich anhand der Bestimmungen im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) feststellen. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft. Wie kann ich ein Baugesuch einreichen?Das Baugesuch ist ab 1. März 2022 elektronisch via eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne und alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. | Baureglement Formular schriftliche Zustimmung der Nachbarn Näher- und Grenzbaurecht Zonenplan Gewässerräume Zonenplan Siedlung | ||||||||||||||
Grundwasserschutzzone ![]() Grundwasserschutzzonen (Zonen S1, S2 und S3) sollen den Schutz genutzter Grund- und Quellwasserfassungen, die im öffentlichen Interesse liegen, gewährleisten. | Schutzzonenplan Schutzzonenreglement der SWG Schutzzonenreglement der Stadt Biel | ||||||||||||||
Liegenschaftsentwässerung ![]() Für spezielle Fragen bezüglich Gewässerschutz und Planung der Liegenschaftsentwässerung wenden Sie sich bitte an den GEP-Ingenieur der Gemeinde Worben. Die folgenden Merkblätter betreffend Gewässerschutz müssen vor der Bearbeitung eines Baugesuchs beachtet werden: | Merkblatt Allgemeine Aufgaben für Bauvorhaben innerhalb der Grundwasserschutzzone Merkblatt Liegenschaftsentwässerung Merkblatt generelle Beurteilung von Versickerungsanlagen | ||||||||||||||
Schutzzonenplan ![]() Im Schutzzonenplan der Gemeinde Worben sind Angaben zu Landschaftsschutzgebiet, Ortsbildschutz, Archäologisches Schutzgebiet, Grundwassersschutzzonen, Gefahrengebiete, etc. vorhanden. | Schutzzonenplan Schutzzonenreglement der SWG Schutzzonenreglement der Stadt Biel | ||||||||||||||
Lärm ![]() Wird die Gemeinde wegen Lärmfragen kontaktiert, handelt es sich meist um Emmissionen welche vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) als "übrige Lärmarten" bezeichnet werden wie zum Beispiel Lärm von Festanlässen, Rasenmähern, bellenden Hunden oder Kuhglocken. Für diese Geräuschquellen gibt es keine Belastungsgrenzwerte. Die Störwirkung muss deshalb im Einzelfall beurteilt werden.
| Mehr Informationen zum Thema Lärm auf der Website des Kantons Bern | ||||||||||||||
Mehrfahrtenkarte Buslinie Nr. 74 ![]() Zwischen Lyss und Biel/Bienne verkehrt die Buslinie Nr. 74. In Worben gibt es insgesamt fünf Haltestellen (Seelandheim, Busswilstrasse, Gemeindehaus, Post, Tribey). Zweimal in der Stunde fährt der Bus von Biel/Bienne nach Lyss und wieder zurück. Die aktuellen Abfahrtszeiten entnehmen Sie dem Onlinefahrplan unter (www.sbb.ch). Wir bieten folgende Karten an: | Libero | ||||||||||||||
Waffenerwerbschein ![]() Das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines können Sie bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder im Internet herunterladen. Das vollständig ausgefüllte Formular ist bei der Wohnsitzgemeinde abzugeben. | Waffen Kantonspolizei Bern | ||||||||||||||
Amtliche Bewertung ![]() Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet diesen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Der amtliche Wert wird durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen werden laufend nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen können vom Eigentümer und Nutzniesser bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Auf Verlangen können Kopien der Bewertungsunterlagen erstellt werden. Auf der Website der kantonalen Finanzdirektion finden Sie detaillierte Informationen dazu. | Amtlicher Wert | ||||||||||||||
Budget ![]() Das Budget zeigt die finanziellen Ziele des folgenden Rechnungsjahres. Die einzelnen Budgetkredite sind verbindliche Vorgaben der Stimmberechtigen an den Gemeinderat. Nachkredite müssen durch das zuständige Organ beschlossen werden. Ein Aufwandüberschuss kann budgetiert werden, wenn dieser durch das Eigenkapital gedeckt ist oder der Bilanzfehlbetrag innert 8 Jahren abgeschrieben werden kann. Das Budget wird zusammen mit der Steueranlage durch die Stimmberechtigten beschlossen. | Budget 2023 Reglement über die Mehrwertabgabe | ||||||||||||||
Finanzplan ![]() Der Finanzplan zeigt die mutmassliche Entwicklung der finanziellen Lage der Gemeinde für die nächsten fünf Jahre und gibt Auskunft über
Der Finanzplan dient dem Gemeinderat und der Verwaltung als finanzpolitisches Führungs- und Koordinationsinstrument. Er hilft, die finanzielle Entwicklung frühzeitig zu beurteilen, damit nötige Korrekturmassnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Hauptaufgabe des Finanzplans ist, der Gemeinde mittelfristig einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu sichern. | Finanzplan 2022 - 2026 Finanzplan 2023 - 2027 | ||||||||||||||
Jahresrechnung ![]() Die Jahresrechnung gibt Auskunft über alle Finanzvorfälle eines Kalenderjahres. Sie gilt auch als «Rechenschaftsbericht» über die finanzielle Haushaltsführung. Die Jahresrechnung umfasst die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung, die Bilanz und weitere Informationen zur finanziellen Situation der Gemeinde. Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung zur Genehmigung. | Jahresrechnung 2021 | ||||||||||||||
Kehrichtgebühren ![]() Die Abfallgebühren werden mittels einer Grundgebühr pro Einwohner bzw. pro Industrie-, Gewerbe-, Handels-, Landwirtschafts- oder Dienstleistungsbetrieb (dazu gehören Schulen, Heime etc.; nachstehend Betriebe genannt) und Benützungsgebühren erhoben. Grundgebühr EinwohnerDie Grundgebühren Kehricht werden jeweils im November jährlich in Rechnung gestellt. Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 85.00 (exkl. MwSt) pro Person. Personen, welche in ein Pflegeheim ziehen, zahlen keine Kehrichtgrundgebühren mehr. Grundgebühr Gewerbe / Landwirtschaft
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Strafregisterauszug bestellen ![]() Strafregisterauszüge können am Einfachsten am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Post leitet die Bestellung an das Schweizerische Strafregister weiter. Dieses stellt die Auszüge innert weniger Tage direkt zu. | EJPD Strafregisterauszug Bestellmöglichkeiten | ||||||||||||||
Wohnsitzbestätigung bestellen ![]() Wohnsitzbescheinigungen können am Schalter der Gemeindeschreiberei bezogen oder online beantragt werden. | /de/verwaltung/formulare/wohnsitzbescheinigung.php | ||||||||||||||
Betreuungsgutscheine KiBon ![]() Wichtiges auf einen Blick
Mithilfe der Web-Applikation kiBon kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden. Dazu können Sie das Gesuch ausfüllen, auch wenn Sie noch keinen Kita- oder Tagesfamilienplatz zugesichert haben Betreuungsgutscheine beantragenBetreuungsgutscheine Sie hier beantragen. Auskunft | Infoflyer Betreuungsgutscheine | KiBon | |||||||||||||
Teilrichtplan ökologische Vernetzung ![]() Vernetzungsprojekt | Teilrichtplan ökologische Vernetzung (Bericht) Teilrichtplan ökologische Vernetzung (IST-Zustand) Teilrichtplan ökologische Vernetzung (SOLL-Zustand) | ||||||||||||||
Wegzug - Abmeldung ![]() SchweizerInnenDie Abmeldung hat persönlich, spätestens am Tag des Wegzuges, bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen. Zur Abmeldung ist der Niederlassungsausweis mitzubringen. Ausländische StaatsangehörigeDie Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzuges bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen.
Definitive Abmeldung ins Ausland (C-Ausweis) Wenn Sie sich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten, können Sie ein Gesuch stellen, damit Ihre Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten wird. Dies ist maximal vier Jahre lang möglich, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft: | Gesuch Aufrechterhaltung Niederlassungsbewilligung | Formular Abmeldung |
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