Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzuges bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen.
Mitzubringen sind:
- Pass/Personalausweis
- Ausländerausweis
Definitive Abmeldung ins Ausland (C-Ausweis)
Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden.
Wenn Sie sich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten, können Sie ein Gesuch stellen, damit Ihre Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten wird. Dies ist maximal vier Jahre lang möglich, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Sie halten sich zur Abklärung der Integrations- oder Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Heimatstaat auf.
- Sie halten sich im Rahmen eines Studiums, eines Sprachaufenthalts oder zu sonstigen Bildungszwecken im Ausland auf.
- Sie sind im Rahmen eines Arbeitseinsatzes für Ihre/n Schweizer Arbeitgeber/in im Ausland.
- Sie halten sich aus besonderen medizinischen Gründen im Ausland auf. Sie müssen den Antritt und die Absolvierung der Behandlung oder Therapie belegen können.
- Sie absolvieren einen Militärdienst.
- Sie müssen das Gesuch innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Ausreise stellen. Verwenden Sie das folgende Formular: