Abfallentsorgung
Abfallentsorgung
Öffnungszeiten Multisammelstellte
Tag |
Morgen |
Nachmittag |
Montag |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Samstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
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Weitere Informationen finden Sie im Recycling- und Abfallkalender sowie hier.
Download:
Abfallreglement mit Gebührentarif
Recycling- und Abfallkalender
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Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit
Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung im Kanton Bern direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen nur ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.
Regionales Arbeitsvermittlungs-Zentrum RAV, Bahnhofstrasse 9, 3250 Lyss, Tel. 032 387 18 80.
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Datensperre
Datensperre
Die Gemeindeschreiberei erteilt einer Privatperson auf schrifltiches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
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Name
-
Vorname
-
Jahrgang
-
Beruf
-
Geschlecht
-
Adresse
-
Zivilstand
-
Heimatort
-
Datum des Zu- bzw. Wegzuges
Davon ausgenommen (Datenschutz):
-
Geburtsdatum
-
Arbeitgeber
-
Zivilstandsdaten
-
Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e Ehepartner/in und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.
Gründe für Datensperren sind:
-
Schutz vor Neid und Missgunst
-
Schutz vor Belästigungen
-
Schutz vor Neugierde
-
Sicherheitsprobleme
-
Zusätzlicher Schutz vor Privatsphäre
-
Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.
Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn
-
die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
Download:
Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private
Datenschutzreglement
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Erlassgesuch
Erlassgesuch
Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden.
Massgebend für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die aktuellen finanziellen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person. Diese ergeben sich aus einem Monatsbudget, welches direkt auf dem offiziellen Formular auszufüllen ist.
Das Erlassgesuch ist schriftlich – mit dem amtlichen Formular (Steuererlassgesuch) – bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Diese prüft das Erlassgesuch und entscheidet abschliessend über die Gemeindesteuern. Über die Kantonssteuern und die direkte Bundessteuer entscheidet die kantonale Steuerverwaltung auf der Basis des gleichen Gesuches.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
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Familiennachzug
Familiennachzug
Der Familiennachzug ist möglich, sofern die betreffenden Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben werden; er umfasst den Ehepartner sowie die ledigen minderjährigen Kinder. Die Kinder erhalten die gleiche Bewilligung wie der/die Gesuchsteller/in. Besitzt der/die Gesuchsteller/in den Ausweis C, erhält der Ehepartner den Ausweis B. Die im Familiennachzug einreisenden Personen haben sich grundsätzlich vor der Einreise eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung zu beschaffen.
Das Formular zum Familiennachzug kann bei der Fremdenkontrolle bezogen werden und muss anschliessend auch wieder dort abgegeben werden. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
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Original Mietvertrag
-
Original Eheschein
-
Original Geburtsschein der Kinder
-
Original Arbeitsvertrag
-
Lohnabrechnungen der letzten 4 Monate
Kein Anspruch auf Familiennachzug haben Studierende, Stagiaires und Praktikanten/Praktikantinnen, Asylbewerber/innen und die vorläufig aufgenommenen Ausländer/innen mit Ausweis F.
Mehr Informationen finden Sie unter:
Migrationsdienst des Kantons Bern
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 53 15
Fax 031 633 47 39
http://www.pom.be.ch
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Feuerwehr Lyss/Worben
Feuerwehr Lyss/Worben
Sekretariat
Gemeindeverwaltung Lyss
Marktplatz 6
3250 Lyss
Tel. 032 387 03 80
Magazin Feuerwehrmagazin
Unterer Schulweg 3
3252 Worben
Tel. 032 384 04 66
Feuerwehrnotruf
118
Allgemeines
Die Gemeinde Worben erfüllt die durch den Bund oder den Kanton übertragenen Aufgaben im Bereich der Feuerwehr und der Bewältigung ausserordentlicher Lagen auf dem Gemeindegebiet.
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Friedhof
Friedhof
Der Friedhof der Einwohnergemeinde Worben befindet sich an der Busswilstrasse, 3252 Worben.
Download:
Bestattungs- und Friedhofreglement
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Für einmalige bzw. kurzfristige Anlässe/Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung erforderlich. Bei Handel mit alkoholischen Getränken ist in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept beizulegen. Bei einer Festwirtschaft (Handel mit Lebensmittel) ist zusätzlich noch ein Hygienekonzept beizulegen.
Sie können die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder direkt im Internet herunterladen. Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben. Die Gemeindeschreiberei prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
Download:
Gesuch um Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gesuch um Gastgewerbliche Betriebsbewilligung
Gesuch um Betriebsbewilligung - Handel mit alkoholischen Getränken
Gesuch um Überzeitbewilligungen
Jugendschutzkonzept
Hygienekonzept
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Geburt
Geburt
Nachdem die Geburt beim zuständigen Zivilstandsamt registriert wurde, erhalten wir eine Geburtsmeldung. Bitte bringen Sie uns bei der nächsten Gelegenheit Ihre Niederlassungsausweise vorbei. Sie erhalten von uns neue.
Wir benötigen anschliessend noch folgende Angaben Ihres Kindes:
• Krankenkasse
• Konfession
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Grünabfuhrvignetten
Grünabfuhrvignetten
Für die Bereitstellung der Grünabfälle sind Komposteimer und -container oder offene, wetterfeste Gefässe mit Henkeln (max. 18 kg) zu benutzen. Äste und Sträucher sind gebündelt bereitzustellen. Plastiksäcke sind für die Grünabfuhr nicht zugelassen. Mit der Benützung von gedeckten Gefässen helfen Sie mit, dass die Transport- und Verwertungskosten tiefer gehalten werden können (Regenwasser).
Informationen zu den Abfuhrtagen erhalten Sie hier.
Die Vignetten können bei der Gemeindeschreiberei Worben bezogen werden.
Tagesvignetten
Kosten: Fr. 2.00 pro Vignette
Gebündelte Grünabfälle |
1 Vignette pro Bund bis 18 kg |
Container bis 60 Liter |
1 Vignette |
Container bis 240 Liter |
2 Vignetten |
Container bis 500 Liter |
3 Vignetten |
Container bis 770 Liter |
4 Vignetten |
Jahresvignetten
Container bis 60 Liter |
Fr. 21.55 |
Container bis 140 Liter |
Fr. 53.85 |
Container bis 240 Liter |
Fr. 86.15 |
Container bis 360 Liter |
Fr. 107.70 |
Container bis 500 Liter |
Fr. 129.25 |
Container bis 770 Liter |
Fr. 161.55 |
Download:
Abfallreglement mit Gebührentarif
Recycling- und Abfallkalender
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Häckseldienst
Häckseldienst
Zweimal jährlich findet der Häckseldienst statt. Die Daten sowie die Anmeldung für den Häckseldienst werden jeweils im Infoblatt Nr. I und II publiziert.
Download:
Abfallreglement mit Gebührentarif
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Heimatausweis bestellen
Heimatausweis bestellen
Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden will, bestellt bei der Gemeindeschreiberei der Wohngemeinde einen Heimatausweis.
Dieser kann persönlich am Schalter, telefonisch oder online bestellt werden.
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
-
Name, Vorname
-
Wohnadresse
-
Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung
-
Aufenthaltsadresse
Der Heimatausweis wird Ihnen per Post an die Wohnadresse zugestellt oder Ihnen direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung ausgehändigt.
Kosten
Gebühr Fr. 20.00 + Porto
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Heirat / Eintragung Partnerschaft
Heirat / Eintragung Partnerschaft
Haben Sie sich entschlossen zu heiraten bzw. Ihre Partnerschaft eintragen zu lassen? Dann finden Sie mehr unter dem oben stehenden Link.
Nach der Heirat / Eintragung Partnerschaft
Nachdem Sie geheiratet bzw. Ihre Partnerschaft eingetragen haben, erhalten wir eine schriftliche Mitteilung. Aufgrund dieser Meldung werden wir die Mutation in der Einwohnerkontrolle vornehmen.
Anschliessend bestellen wir für Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes neue Heimatscheine. Wir werden die Niederlassungsausweise anpassen und Ihnen die neuen Ausweise zustellen. Die Gebühren für die Heimatscheine sowie für die Niederlassungsausweise werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die alten (nicht mehr gültigen Niederlassungsausweise) sind bei Gelegenheit bei der Gemeindeschreiberei zur Annullierung abzugeben.
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Kabelfernseher - Empfang
Kabelfernseher - Empfang
Am 7. Dezember 2010 hat die Gemeindeversammlung der Auslagerung des Kabelfernsehens an die Energie Seeland AG in Lyss zugestimmt. An der Aktionärsversammlung der Energie Seeland AG wurde die Gemeinde Worben rückwirkend per 1. Januar 2012 ins Kommunikationsnetz der ESAG aufgenommen.
Ab sofort ist die Energie Seeland AG in Lyss für sämtliche Anliegen betreffend Kabelfernsehen zuständig:
Energie Seeland AG
Beundengasse 1
Postfach 349
3250 Lyss
Telefon: 032 387 02 22
Pikett: 032 387 02 22
Fax: 032 384 26 19
E-Mail: esag@esag-lyss.ch
www.esag-lyss.ch
Plombierungen
Wer seinen TV- und Radioanschluss über das Kabel plombieren lassen möchte, muss sich mittels Auftragsformular mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Plombierungsdatum bei der Energie Seeland AG melden.
Das Auftragsformular kann unter der Internetadresse www.esag-lyss.ch heruntergeladen werden.
Vorgehen bei Bild- oder Tonstörungen:
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Kontrollieren Sie, ob das Empfänger-anschlusskabel und der Netzstecker richtig eingesteckt sind (beachten Sie dabei die entsprechenden Bezeichnungen auf der Antennensteckdose und am Empfänger).
-
Kontrollieren Sie die Programmfeineinstellung (s. Bedienungsanleitung Ihre Gerätes).
-
Fragen Sie Ihren Nachbarn, ob auch bei seinem Gerät Störungen zu beobachten sind. Wenn ja, dann rufen Sie den Störungsdienst an. Sie erreichen ihn während den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 032 387 02 22, ausserhalb der Geschäftszeit unter der Telefonnummer 079 407 89 59.
Download:
Reglement zur Übertragung der Aufgabenerfüllung der Kabelfernsehanlage
Senderliste (analog)
Senderliste (digital)
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Kaminfeger
Kaminfeger
Download:
Gebührentarif für die Feuerungskontrollen
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Kehrichtgebühren
Kehrichtgebühren
Die Abfallgebühren werden mittels einer Grundgebühr pro Einwohner bzw. pro Industrie-, Gewerbe-, Handels-, Landwirtschafts- oder Dienstleistungsbetrieb (dazu gehören Schulen, Heime etc.; nachstehend Betriebe genannt) und Benützungsgebühren erhoben.
Grundgebühr Einwohner
Die Grundgebühren Kehricht werden jährlich pro Ende Jahr in Rechnung gestellt. Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 85.00 (exkl. MwSt) pro Person.
Grundgebühr Gewerbe
bis 100m2 Fr. 65.00 exkl. MwSt
bis 500m2 Fr. 111.00 exkl. MwSt
über 500m2 Fr. 185.00 exkl. MwSt
Download:
Abfallreglement mit Gebührentarif
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Lärm
Lärm
Wird die Gemeinde wegen Lärmfragen kontaktiert, handelt es sich meist um Emmissionen welche vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) als "übrige Lärmarten" bezeichnet werden wie zum Beispiel Lärm von Festanlässen, Rasenmähern, bellenden Hunden oder Kuhglocken. Für diese Geräuschquellen gibt es keine Belastungsgrenzwerte. Die Störwirkung muss deshalb im Einzelfall beurteilt werden.
Das Polizeireglement vom Juli 2013 enthält folgende Bestimmugen zum Thema Lärm:
Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr kein Lärm verursacht werden.
Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr ist die Mittagsruhe zu beachten.
Der Betrieb von lärmintensiven Gartengeräten (Rasenmähern, Häckslern, Trimmern etc.) ist vor 08.00 und nach 20.00 Uhr untersagt. Am Samstag ist der Betrieb ab 18.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen generell verboten.
Für zeitlich gebundene landwirtschaftliche Arbeiten sowie für bewilligte öffentliche Anlässe gelten die vorgenannten Einschränkungen nicht.
Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Download:
Polizeireglement
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Liegenschaftssteuer
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer, welche die Gemeinde auf den amtlichen Werten erhebt. Steuerpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, welche am 31. Dezember als Eigentümer/innen oder Nutzniesser/innen im Grundbuch eingetragen sind.
Der Ansatz für die Liegenschaftssteuer der Gemeinde Worben beträgt 1 Promille des amtlichen Werts.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeschreiberei.
Download:
Reglement über die Liegenschaftssteuer
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Mehrfahrtenkarte Postauto
Mehrfahrtenkarte Postauto
Mehrfahrtenkarten für das PostAuto (Strecke Lyss-Biel) können bei der Gemeindeschreiberei Worben bezogen werden.
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Multisammelstelle
Multisammelstelle
Öffnungszeiten Multisammelstelle Worben
Tag |
Morgen |
Nachmittag |
Montag |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr |
13.30 - 16.30 Uhr |
Samstag |
08.00 - 12.00 Uhr |
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Die Multisammelstelle ist Sonntags und an Feiertagen geschlossen.
Das Deponieren von Altstoffen ausserhalb der Multisammelstelle ist verboten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Recycling- und Abfallkalender oder hier.
Download:
Abfallreglement mit Gebührentarif
Recycling- und Abfallkalender
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Öffentlicher Verkehr
Öffentlicher Verkehr
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Pass / Identitätskarte
Pass / Identitätskarte
Am 1. März 2010 ist der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt worden.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wurde auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben Ausweiszentren zu beantragen.
Achtung! Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf!
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Weitere Informationen sowie einen neuen aktuellen Flyer können Sie auf der Homepage www.be.ch/pass entnehmen.
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Robidog-Säckli
Robidog-Säckli
Robidog-Säckli können gratis bei der Gemeindeschreiberei Worben bezogen werden.
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Steuern - easy
Steuern - easy
www.steuern-easy.ch ist eine Webseite, die sich zum Ziel gesetzt hat, Jugendliche das Thema Steuern näher zu bringen.
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Tageskarten SBB - bestellen
Tageskarten SBB - bestellen
Mehr zu Tageskarten SBB finden Sie hier.
Download:
Richtlinien Tageskarten
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Todesfall
Todesfall
Der Tod einer Einwohnerin, eines Einwohners wird unserer Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Im Anschluss daran senden wir der Ehepartnerin, dem Ehepartner einen auf den neuen Zivilstand lautenden Niederlassungsausweis.
Merkblatt bei Todesfall
Download:
Merkblatt bei Todesfall
Bestattungs- und Friedhofreglement
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Umzug ( innerhalb der Gemeinde)
Umzug ( innerhalb der Gemeinde)
Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Umzüge können auch online gemeldet werden.
Infolge des Umzuges wird ein neuer Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt, weshalb der alte Ausweis der Einwohnerkontrolle retourniert werden muss.
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Veranstaltungskalender
Veranstaltungskalender
Den Veranstaltungskalender finden Sie hier.
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Vereinsliste
Vereinsliste
Die Vereinsliste finden Sie hier.
Download:
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Waffenerwerbschein
Waffenerwerbschein
Das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines können Sie bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder im Internet herunterladen. Das vollständig ausgefüllte Formular ist bei der Wohnsitzgemeinde abzugeben.
Download:
Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbschein
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Wegzug
Wegzug
Schweizer
Die Abmeldung hat persönlich, spätestens am Tag des Wegzuges, bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen. Zur Abmeldung ist der Niederlassungsausweis mitzubringen.
Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11 und
Zivilschutzpflichtige beim GöSRA, Gemeindeverband öffentliche Sicherheit, Beundengasse 1, Postfach 368, 3250 Lyss, Tel. 032 387 03 05
Kurzer Auslandaufenthalt (bis zu einem Jahr) mit Rückkehr nach Worben
Es erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden. Der Niederlassungsausweis muss zurückgebracht werden.
Militärpflichtige Personen informieren sich beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11
Zivilschutzpflichtige beim GöSRA, Gemeindeverband öffentliche Sicherheit, Beundengasse 1, Postfach 368, 3250 Lyss, Tel. 032 387 03 05
Ausländer
Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzuges bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen.
Mitzubringen sind:
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Pass/Personalausweis
-
Ausländerausweis
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Wohnsitzbescheinigung
Wohnsitzbescheinigung
Wohnsitzbescheinigungen können am Schalter der Gemeindeschreiberei bezogen oder online beantragt werden.
Kosten
Gebühr Fr. 20.00 + Fr. 1.-- Porto
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