Die Fremdenkontrolle Worben ist zentrale Anlaufstelle für die Einwohner:innen und erfüllt wesentliche Bereiche im Dienstleistungs- und Informationssektor. Hier werden die Daten aller in der Gemeinde Worben wohnhaften Personen, als Grundlage für viele Aufgaben, verwaltet. Wesentliche Aufgaben der Fremdenkontrolle Worben sind An- und Abmeldungen, die Herausgabe von Formularen (z.B. Verlängerung Ausländerausweise, Familiennachzug, etc.) und Beratung.
Zuzug: Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, bei der Gemeindeschreiberei Worben persönlich erfolgen. Eine Online-Anmeldung kann über eUmzug Schweiz vorgenommen werden.
Wegzug: Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) hat spätestens am Tag des Wegzuges bei der Gemeindeschreiberei Worben zu erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden. Mitzubringen sind: Pass/Personalausweis, Ausländerausweis, Definitive Abmeldung ins Ausland (C-Ausweis). Wenn Sie sich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen, ein Gesuch "Aufrechterhaltung NB" stellen, damit Ihre Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten wird. Dies ist maximal vier Jahre lang möglich.
Einbürgerungen: Wer die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss einige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Im Kanton Bern gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Näher Informationen zu den Voraussetzungen und dem Einbürgerungsverfahren finden Sie hier. Für das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Worben ist die Gemeinde Lyss (Abteilung Sicherheit, Liegenschaften und Sport) zuständig.