Hundehaltung

Hundedatenbank AMICUS: Sämtliche Hundehalterinnen und Hundehalter und alle Hunde müssen in der Datenbank AMICUS erfasst sein. Für die Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter ist die Finanzverwaltung zuständig. Für die Registrierung der Hunde wenden Sie sich bitte an die Tierärztin oder den Tierarzt. 

PetCard: Mit der Registrierungsbestätigung Ihres Hundes erhielten Sie eine PetCard, welche unter anderem bei einem Umzug zur Anmeldung in der Gemeinde diente. Seit Januar 2026 wird die PetCard nicht mehr physisch ausgestellt. Neu steht Ihnen die digitale ePetCard zur Verfügung. Diese wird automatisch aus der Hundedatenbank AMICUS generiert und kann in der App animundo kostenlos genutzt werden. Laden Sie die kostenlose App herunter, erstellen Sie einen Account und verknüpfen Sie Ihr AMICUS-Konto.

Hundetaxe: Die Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 50.00, für jeden weiteren Hund Fr. 80.00. Als Stichtag für die Hundetaxe gilt jeweils der 1. August. Für alle Hunde, welche an diesem Datum 6 Monate alt sind, muss die Hundetaxe bezahlt werden. In der Gemeinde Worben gibt es seit einigen Jahren keine «Hundemarken» mehr, die am Halsband des Hundes angebracht werden.

An-/Abmeldung: Hunde können per Tel. 032 387 20 50, E-Mail: gemeindeschreiberei@worben.ch, online oder persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei Worben an- und abgemeldet werden.

Informationen: Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Website der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern.

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