Feuerungskontrolle/Kaminfeger
Die Aufgabe des Feuerungskontrolleurs beinhaltet die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV). Verstösse werden dem beco und der Gemeinde gemeldet. Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden.
Feuerungskontrolleur:
Hofstetter Kaminfeger & Energietechnik GmbH
Murtenstrasse 24, 3270 Aarberg
Tel. 079 219 58 92
E-Mail: mail@kaminfegerhofstetter.ch
Ab 1. August 2025 wird die Feuerungskontrolle für kleine Feuerungen liberalisiert. Das bedeutet:
Besitzerinnen und Besitzer von Öl-, Gas- oder Holzfeuerungen (sogenannte „kleine Feuerungen“) können ab dem 1. August 2025 selbst entscheiden, wer die Kontrollen ihrer Feuerungsanlagen durchführen soll. Um die Qualität der Messungen zu gewährleisten, müssen sich Messunternehmen ab dem 1. April 2025 für die Kontrollen konzessionieren lassen.
Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.

