Baubewilligungsverfahren

Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben auf dem Gemeindegebiet Worben zu realisieren. Die Bauverwaltung Worben möchte mit einer raschen und unkomplizierten Behandlung Ihres Gesuches zum guten Gelingen des Vorhabens beitragen. Bei Unklarheiten ist es empfehlenswert, vor dem Einreichen des Baugesuches mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Ob für ein Bauvorhaben eine Bewilligung erforderlich ist, lässt sich anhand der Bestimmungen im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) feststellen. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft.

Wie kann ich ein Baugesuch einreichen?

Das Baugesuch ist ab 1. März 2022 elektronisch via eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne und alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.

Besuchen Sie die Internetseite des Kantons und melden sich mit Ihrem BE-Login an. Damit Sie ein Baugesuch elektronisch erfassen können, müssen Sie ein BE-Login erstellen. Die genauen Schritte für die Registrierung wird Ihnen auf der Internetseite erklärt.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss und mit den unterzeichneten Bauplänen in zweifacher Ausführung bei der Gemeinde einzureichen ist. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.

Bauverwaltung

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