Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer, welche die Gemeinde auf den amtlichen Werten erhebt. Steuerpflichtig sind die natürlichen und juristischen Personen, welche am 31. Dezember als Eigentümer/innen oder Nutzniesser/innen im Grundbuch eingetragen sind.
Der Ansatz für die Liegenschaftssteuer der Gemeinde Worben beträgt 1 Promille des amtlichen Werts.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeschreiberei.