Benützungs- und Betriebsverordnung der Sport- und Mehrzweckanlagen Worben

27.05.2025

Gemäss Art. 45 der Kant. Gemeindeverordnung wird hiermit der Beschluss und die Inkraftsetzung der Benützungs- und Betriebsverordnung der Sport- und Mehrzweckanlagen Worben bekanntgemacht.

Die Verordnung wurde von der Schulkommission Worben an der Sitzung vom 13. Mai 2025 genehmigt und tritt per 1. August 2025 in Kraft. Alle ihr wiedersprechenden Vorschriften, insbesondere die Benützungs- und Betriebsverordnung der Sport- und Mehrzweckanlagen Worben vom 1. Juli 2014, werden aufgehoben.

Der Beschluss der Verordnung liegt in der Kompetenz der Schulkommission Worben und bedarf keiner kantonalen Genehmigung.

Gegen den Beschluss der Schulkommission Worben kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, das heisst vom 30. Mai 2025 bis und mit 28. Juni 2025, beim Regierungsstatthalteramt Seeland schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Während dieser Zeit liegt die Verordnung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Worben, während den ordentlichen Öffnungszeiten, auf. 

Schulkommission Worben

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