Amtliche Publikationen
25.09.2026: Stille Wahlen für die Legislaturperiode 2027 - 2030
Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin in einer Person (Majorzwahlen) – Stille Wahlen für die Legislaturperiode 2027 - 2030
Innert der reglementarischen Frist (Anhang III Art. 28 Abs. 1 OgR) ist für das Amt des Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Der Gemeinderat Worben hat, gestützt auf Anhang III Art. 55 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Worben vom Jahr 2025, an seiner Sitzung vom 15. September 2026, ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt:
- KOCHER HIRT Manuela, Dipl. Pflegefachfrau HF, Jg. 1971, Quellenweg 20, 3252 Worben, SP - Sozialdemokratische Partei Sektion Worben, bisher
Die angekündigte Majorzwahl für das Amt des Gemeinde- und Gemeindepräsidenten vom 25. Oktober 2026 findet demnach nicht statt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Wahl kann innert 10 Tagen seit Publikation, das heisst, bis und mit Montag, 5. Oktober 2026, beim Regierungsstatthalteramt Seeland (Aarberg) schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Gemeinderat Worben
25.09.2026: Neuwahlen für die Legislaturperiode 2027 - 2030
Urnenwahlen - Neuwahlen für die Legislaturperiode 2027 - 2030
Innert der reglementarischen Frist (Anhang III Art. 28 Abs. 1 OgR) wurden für die Urnenwahlen von Sonntag, 25. Oktober 2026 folgende Kandidatenvorschläge (Listen) eingereicht:
Gemeinde- und Gemeinderatspräsident:in in einer Person (Majorzwahlen)
- 02.01 KOCHER HIRT Manuela, Dipl. Pflegefachfrau HF, Jg. 1971, Quellenweg 20, 3252 Worben, SP - Sozialdemokratische Partei Sektion Worben, bisher
4 Mitglieder für den Gemeinderat (Proporzwahlen)
01 Schweizerische Volkspartei Worben – Liste Nr. 1
- 01.01 KUMMER Gerhard, Maurer, Jg. 1968, Neufeldweg 1, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, bisher
- 01.02 KUMMER Gerhard, Maurer, Jg. 1968, Neufeldweg 1, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, bisher
02 SPplus – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben – Liste Nr. 2
- 02.01 FETIU Rita, Dipl. Sozialversicherungsexpertin, Jg. 1986, Busswilstrasse 19, 3252 Worben, SP – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben, bisher
- 02.02 FETIU Rita, Dipl. Sozialversicherungsexpertin, Jg. 1986, Busswilstrasse 19, 3252 Worben, SP – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben, bisher
- 02.03 HAHNEL Thomas, Informatiker, Jg. 1981, Gartenstrasse 13, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 02.04 HAHNEL Thomas, Informatiker, Jg. 1981, Gartenstrasse 13, 3252 Worben, Parteilos, neu
03 Die Mitte Worben – Liste Nr. 3
- 03.01 EYMANN Philipp, eidg. dipl. Immobilientreuhänder, Jg. 1986, Möwenweg 3, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.02 EYMANN Philipp, eidg. dipl. Immobilientreuhänder, Jg. 1986, Möwenweg 3, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.03 CICCHINI Loris, Dipl. Projektmanager NDS HF, Jg. 1979, Amselweg 8, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.04 CICCHINI Loris, Dipl. Projektmanager NDS HF, Jg. 1979, Amselweg 8, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
4 Mitglieder für die Bau- und Liegenschaftskommission (Proporzwahlen)
01 Schweizerische Volkspartei Worben – Liste Nr. 1
- 01.01 VON DACH Adrian, Landmaschinenmechaniker, Jg. 1979, Fencherenweg 3, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, bisher
- 01.02 VON DACH Adrian, Landmaschinenmechaniker, Jg. 1979, Fencherenweg 3, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, bisher
- 01.03 JACOBI Raphaël, Bau-Projektleiter, Jg. 1992, Breitenbrünnen 2, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 01.04 JACOBI Raphaël, Bau-Projektleiter, Jg. 1992, Breitenbrünnen 2, 3252 Worben, Parteilos, neu
02 SPplus – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben – Liste Nr. 2
- 02.01 BOURLARD Guillaume, Umweltingenieur ETH, Jg. 1984, Fencherenweg 1, 3252 Worben, SPplus - Sozialdemokratische Partei Sektion Worben, bisher
- 02.02 BOURLARD Guillaume, Umweltingenieur ETH, Jg. 1984, Fencherenweg 1, 3252 Worben, SPplus - Sozialdemokratische Partei Sektion Worben, bisher
- 02.03 DONZÉ Marcel, Holz-Ingenieur FH, Jg. 1981, Unterworbenstrasse 20a, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 02.04 DONZÉ Marcel, Holz-Ingenieur FH, Jg. 1981, Unterworbenstrasse 20a, 3252 Worben, Parteilos, neu
03 Die Mitte Worben – Liste Nr. 3
- 03.01 EYMANN Philipp, eidg. dipl. Immobilientreuhänder, Jg. 1986, Möwenweg 3, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.02 EYMANN Philipp, eidg. dipl. Immobilientreuhänder, Jg. 1986, Möwenweg 3, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.03 MÜHLHEIM Patrick, Techniker HF Ingenieurbau, Jg. 1987, Mühlebachweg 27, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 03.04 MÜHLHEIM Patrick, Techniker HF Ingenieurbau, Jg. 1987, Mühlebachweg 27, 3252 Worben, Parteilos, neu
4 Mitglieder für die Bildungs-, Kultur- und Sozialkommission (Proporzwahlen)
01 Schweizerische Volkspartei Worben - Liste Nr. 1
- 01.01 RUFER Jakob, Unternehmer, Jg. 1988, Hauptstrasse 30, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, neu
- 01.02 RUFER Jakob, Unternehmer, Jg. 1988, Hauptstrasse 30, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, neu
- 01.03 SCHNEIDER Christian, Landwirt EFZ, Jg. 1996, Alkerenweg 8, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, neu
- 01.04 SCHNEIDER Christian, Landwirt EFZ, Jg. 1996, Alkerenweg 8, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, neu
02 SPplus – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben – Liste Nr. 2
- 02.01 KIENER Philemon, Wirtschaftsinformatiker HF, Jg. 1982, Unterworbenstrasse 5a, 3252 Worben, Parteilos, bisher
- 02.02 SASEEKUMAR Abirami, Studentin Medizininformatik, Jg. 2006, Rosenweg 1, 3252 Worben, SP – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben, neu
- 02.03 TSCHANNEN Nailah, Studentin Geschichte-Philosophie, Jg. 2005, Bielstrasse 32c, 3252 Worben, SP – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben, neu
- 02.04 CHRISTEN Tamara, Spezialistin Unternehmensorganisation FA, Jg. 1980, Mühlebachweg 41, 3252 Worben, Parteilos, neu
03 Die Mitte Worben – Liste Nr. 3
- 03.01 SELB Angela, Fachfrau Finanz- und Rechnungswesen, Jg. 1981, Buchenweg 15, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 03.02 SELB Angela, Fachfrau Finanz- und Rechnungswesen, Jg. 1981, Buchenweg 15, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 03.03 BIERI Monika, Mutter und Hausfrau, Jg. 1976, Auliweg 5, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 03.04 BIERI Monika, Mutter und Hausfrau, Jg. 1976, Auliweg 5, 3252 Worben, Parteilos, neu
4 Mitglieder für die Sicherheits-, Umwelt- und Energiekommission (Proporzwahlen)
01 Schweizerische Volkspartei Worben - Liste Nr. 1
- 01.01 KOCHER Bruno, Landwirt, Jg. 1984, Luterbachweg 6, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, neu
- 01.02 KOCHER Bruno, Landwirt, Jg. 1984, Luterbachweg 6, 3252 Worben, Schweizerische Volkspartei Worben, neu
- 01.03 VON DACH Fabian, Bauverwalter, Jg. 1999, Hauptstrasse 36, 3252 Worben, parteilos, neu
- 01.04 VON DACH Fabian, Bauverwalter, Jg. 1999, Hauptstrasse 36, 3252 Worben, parteilos, neu
02 SPplus – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben – Liste Nr. 2
- 02.01 BARNETTA Ines, Ökonomin, Jg. 1975, Alkerenweg 11, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 02.02 BARNETTA Ines, Ökonomin, Jg. 1975, Alkerenweg 11, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 02.03 WEBER Daniel, Spezialist Messtechnik, Jg. 1980, Tribeystrasse 10, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 02.04 WEBER Daniel, Spezialist Messtechnik, Jg. 1980, Tribeystrasse 10, 3252 Worben, Parteilos, neu
03 Die Mitte Worben – Liste Nr. 3
- 03.01 CICCHINI Loris, Dipl. Projektmanager NDS HF, Jg. 1979, Amselweg 8, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.02 CICCHINI Loris, Dipl. Projektmanager NDS HF, Jg. 1979, Amselweg 8, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.03 LINIGER Pascal, Dipl. Informatik Ing. HTL, Jg. 1966, Bielstrasse 29b, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.04 LINIGER Pascal, Dipl. Informatik Ing. HTL, Jg. 1966, Bielstrasse 29b, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
2 Mitglieder für die Finanzkommission (Proporzwahlen)
01 Schweizerische Volkspartei Worben - Liste Nr. 1
- 01.01 HURNI-FIECHTER Daniela, Steuerexpertin, Jg. 1982, Hauptstrasse 10, 3252 Worben, Parteilos, bisher
- 01.02 HURNI-FIECHTER Daniela, Steuerexpertin, Jg. 1982, Hauptstrasse 10, 3252 Worben, Parteilos, bisher
02 SPplus – Sozialdemokratische Partei Sektion Worben – Liste Nr. 2
- 02.01 ZANDER Till, Dipl. Wirtschaftsingenieur, Jg. 1984, Lerchenweg 10, 3252 Worben, Parteilos, neu
- 02.02 ZANDER Till, Dipl. Wirtschaftsingenieur, Jg. 1984, Lerchenweg 10, 3252 Worben, Parteilos, neu
03 Die Mitte Worben – Liste Nr. 3
- 03.01 DANZ Bernhard, Betriebsökonom HF, Jg. 1973, Möwenweg 7, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
- 03.02 DANZ Bernhard, Betriebsökonom HF, Jg. 1973, Möwenweg 7, 3252 Worben, Die Mitte Worben, neu
Als Ausweis für die Stimmberechtigung erhalten alle im Stimmregister eingetragenen Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, eine auf ihren Namen lautende Stimmkarte mit den amtlichen Wahlzetteln.
Stimmberechtigte, die, trotzdem sie im Stimmregister eingetragen sind, ihre Ausweiskarte nicht erhalten haben, können sie bis spätestens am Freitag, 23. Oktober 2026, 11.30 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei Worben beziehen. Bis zum gleichen Zeitpunkt können Stimmberechtigte, die ihre Karte verloren haben, auf der Gemeindeschreiberei Worben gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises ein Doppel verlangen.
Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus, Hauptstrasse 19, (Eingangshalle) und ist wie folgt geöffnet: Sonntag, 25. Oktober 2026, 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Gemeinderat Worben
11.09.2026 & 18.09.2026: Personalverordnung 2026
Personalverordnung 2026
Gemäss Art. 45 der Kant. Gemeindeverordnung wird hiermit der Beschluss und die Inkraftsetzung folgender Verordnung der Einwohnergemeinde Worben bekanntgemacht.
Personalverordnung 2026
Die Verordnung wurde vom Gemeinderat Worben an der Sitzung vom 25. August 2026 genehmigt und tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft. Davon ausgenommen ist Anhang I, der am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Alle ihr wiedersprechenden Vorschriften, insbesondere das Personal- und Entschädigungsreglement 2019, werden aufgehoben.
Der Beschluss der Verordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates Worben und bedarf keiner kantonalen Genehmigung.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates Worben kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, das heisst vom 11. September 2026 bis und mit 12. Oktober 2026 beim Regierungsstatthalteramt Seeland schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Während dieser Zeit liegt die Verordnung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Worben, während den ordentlichen Öffnungszeiten, auf.
Gemeinderat Worben
14.08.2026: Gemeindewahlen 2026
Neuwahlen der ständigen Kommissionen durch den Gemeinderat Worben
für die Legislaturperiode 2027 - 2030
Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Worben aus dem Jahr 2025 werden die ständigen Kommissionen neu durch die Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Eine Wahl durch den Gemeinderat Worben entfällt somit.
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Neuwahlen des Rechnungsprüfungsorgans durch die
Gemeindeversammlung Worben für die Legislaturperiode 2027 - 2030
Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Worben aus dem Jahr 2025 setzt die Gemeindeversammlung Worben eine externe Revisionsstelle für eine Amtsdauer von vier Jahren ein. Die Wahl der Revisionsstelle erfolgt an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2026.
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Neuwahlen des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin
(der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates)
durch den Gemeinderat Worben für die Legislaturperiode 2027 - 2030
Gemäss Art. 11 Abs. 9 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Worben aus dem Jahr 2025 wählt der Gemeinderat Worben aus seiner Mitte den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin (der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates) jeweils bis zur Ende der Legislatur. Die Wahl des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin (der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates) findet an der ersten Gemeinderatssitzung im Jahr 2027 statt.
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Urnenwahlen - Neuwahlen für die Legislaturperiode 2027 - 2030
Der Gemeinderat Worben hat die Gemeindewahlen (Amtsdauer 01.01.2027 bis 31.12.2030) auf den Sonntag, 25. Oktober 2026 angesetzt. Die folgenden Gemeindeorgane sind zu wählen:
- Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz): 4 Mitglieder des Gemeinderates; 4 Mitglieder der Bau- und Liegenschaftskommission; 4 Mitglieder der Bildungs-, Kultur- und Sozialkommission; 4 Mitglieder der Sicherheits-, Umwelt- und Energiekommission; 2 Mitglieder der Finanzkommission
- Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz): Gemeinderats- und Gemeindepräsident:in in einer Person
Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus Worben (Eingangshalle) und ist am Sonntag, 25. Oktober 2026 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.
Vorzeitige (briefliche) Stimmabgabe: Frühzeitig per Post oder Einwurf des Antwortcouverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Worben bis spätestens am Sonntag, 25. Oktober 2026, 10.00 Uhr. Politische Parteien oder Wählergruppen werden aufgefordert, ihre Wahlvorschläge schriftlich bis spätestens am Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, der Gemeindeschreiberei Worben einzureichen. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen eine deutliche Bezeichnung ihres Ursprungs (Partei, Verein, Versammlung, usw.) tragen und von mindestens zwanzig in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen oder Bürgern unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Ein Stimmberechtigter darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen und er kann nach Einreichung desselben seine Unterschrift nicht mehr zurückziehen. Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag für dieses Amt stehen! Stehen Vorgeschlagene auf mehreren Wahlvorschlägen, so haben sie sich auf Aufforderung der Gemeindeschreiberin hin für einen zu entscheiden. Auf den übrigen werden sie gestrichen. Geben sie innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so werden sie auf allen Vorschlägen gestrichen. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und den Vermerk "bisher" oder "neu" sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Von den Unterzeichnern der Wahlvorschläge sind zur Unterschrift der Familienname, Vorname und die Wohnadresse anzugeben. Der Erstunterzeichner des Vorschlages, im Falle seiner Verhinderung der Zweitunterzeichner, gilt gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigter Vertreter. Er ist befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung des Wahlvorschlags abzugeben. Übersteigt die Gesamtzahl der Kandidatinnen und Kandidaten aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat Worben ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt (stille Wahl). Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Organisationsreglements vom Jahre 2025 verwiesen. Insbesondere auf die Art. 27ff des Anhangs III (Urnenwahlen und -abstimmungen). Als Ausweis für die Stimmberechtigung erhalten alle im Stimmregister eingetragenen Personen eine auf ihren Namen lautende Stimmkarte mit den amtlichen Wahlzetteln. Stimmberechtigte, die, trotzdem sie im Stimmregister eingetragen sind, ihre Ausweiskarte nicht erhalten haben, können sie bis spätestens am Freitag, 23. Oktober 2026, 11.30 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei Worben beziehen. Bis zum gleichen Zeitpunkt können Stimmberechtigte, die ihre Karte verloren haben, auf der Gemeindeschreiberei Worben gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises ein Doppel verlangen.
Gemeinderat Worben
24.07.2026: Fundgegenstand
Fundgegenstand
Die Einwohnergemeinde Worben hat einen Fundgegenstand entgegengenommen und ist gemäss den Bestimmungen von Art. 720 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) verpflichtet, die rechtmässige Eigentümerschaft zu ermitteln. Personen, die einen Gegenstand in Worben vermissen und der Ansicht sind, Eigentümer:in des Fundgegenstandes zu sein, werden gebeten, sich bei der Gemeindeschreiberei Worben zu melden. Der Anspruch auf Herausgabe des Fundgegenstandes kann nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenstand detailliert beschrieben werden kann. Zudem ist der genaue Ort in Worben, an dem der Gegenstand verloren gegangen ist, anzugeben. Gemäss Art. 8 ZGB obliegt derjenigen Person der Beweis, welche behauptet, Eigentümer:in des Fundgegenstandes zu sein.
Gemeindeschreiberei Worben
24.07.2026: Hundetaxe 2026
Hundetaxe 2026
Die Hundetaxe für das Jahr 2026 wird im August fällig. Alle registrierten Hundehaltenden erhalten dazu Anfang August eine Rechnung. Alle Hundehaltende, die ihren Hund noch nicht registriert haben, werden gebeten, sich bis Ende Juli 2026 bei der Gemeindeschreiberei Worben zu melden. Hunde, welche am 1. August 2026 noch nicht sechs Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei. Sie sind dennoch bei der Gemeinde Worben und bei der AMICUS-Datenbank zu registrieren.
Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatorium besteht, müssen Hundehaltende im Kanton Bern keinen Sachkundenachweise mehr absolvieren. Freiwillige Hundekurse werden jedoch weiterhin als sehr sinnvoll erachtet, besonders für Personen, welche zum ersten Mal einen Hund halten. Bei dieser Gelegenheit werden die Hundehaltenden gebeten, sich an die Bestimmungen bezüglich Haltung der Tiere zu erinnern. Tiere sind so zu kontrollieren, dass Drittpersonen nicht belästigt oder gefährdet werden. Die Verunreinigung von öffentlichem Boden ist zu vermeiden.
Gemeindeschreiberei Worben
22.05.2026: Genehmigung Jahresrechnung 2025
Genehmigung der Jahresrechnung und Vollständigkeitserklärung 2025
Gemäss Art. 60 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) und Art. 101 des Gemeindegesetzes (GG) wird hiermit die Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Worben bekanntgemacht.
Die Jahresrechnung 2025 und Vollständigkeitserklärung 2025 wurden vom Gemeinderat Worben an seiner Sitzung vom 21. April 2026 genehmigt. Die Prüfung der Jahresrechnung 2025 durch die Finance Publiques AG fand am 12./13. Mai 2026 statt.
Das Rechnungsergebnis präsentiert sich wie folgt:
Allgemeiner Haushalt: Der Allgemeine Haushalt weist vor der Einlage in die Spezialfinanzierung „Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen“ sowie vor der Einlage in die finanzpolitische Reserve einen Ertragsüberschuss von CHF 572‘710.42 aus. Im Budget 2025 war vor der Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve noch ein Aufwandüberschuss von CHF 6’900.00 vorgesehen. Damit würde sich im Vergleich zum Budget 2025 eine Besserstellung von CHF 579’610.42 ergeben. Diese positive Abweichung ist hauptsächlich auf höhere allgemeine Steuereinnahmen von rund CHF 290’000.00 und Liegenschaftssteuern von CHF 90’000.00 zurückzuführen. Zusätzliche Einnahmen durch die Erhöhung des Steuerfusses von 1.60 auf 1.70 wurden im Budget 2025 bereits berücksichtigt und sind daher in der Besserstellung nicht enthalten. Weitere Gründe für das bessere Ergebnis sind eine geringere Investitionstätigkeit im vergangenen Jahr, die zu niedrigeren Abschreibungen und damit zu einem positiveren Gesamtergebnis geführt hat. Der Ertragsüberschuss von CHF 572‘710.42 wird mit einem Betrag von CHF 545‘840.35 in die Spezialfinanzierung „Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen“ und einem Betrag von CHF 26‘870.07 in die finanzpolitische Reserve eingelegt. Somit schliesst der allgemeine Haushalt nach Vornahme dieser Einlagen ausgeglichen ab.
Gesamthaushalt: Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 12‘285.80 ab.
Spezialfinanzierungen: Die gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung Abwasser schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 63‘645.10 ab. Die Spezialfinanzierung Abfall weist einen Ertragsüberschuss von CHF 51‘359.30 aus.
Die detaillierte Jahresrechnung inkl. Bericht der Revisionsstelle können auf der Website www.worben.ch eingesehen werden. Gemäss Art. 25 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG) und Art. 11 Abs. 1 des Organisations-reglements der Einwohnergemeinde Worben 2025 ist der Gemeinderat Worben abschliessend für die Genehmigung der Jahresrechnung zuständig.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.
Gemeinderat Worben
08.05.2026: Inkraftsetzung Reglement SF "Schutzzonen (SWG)"
Öffentliche Bekanntmachung der Inkraftsetzung des Reglements
über die Spezialfinanzierung „Schutzzonen (SWG)“
Gestützt auf Art. 45 der Kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass der Gemeinderat Worben das
Reglement über die Spezialfinanzierung „Schutzzonen (SWG)“
an der Gemeinderatssitzung vom 17. März 2026 beschlossen hat. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. April 2026 in Kraft. Alle ihm widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.
Gegen die Inkraftsetzung des Reglements sowie gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland erhoben werden.
Gemeinderat Worben
24.04.2026: Wiederholungsprüfungen Grundwasserschutzzone S3
Verpflichtungskredit Wiederholungsprüfungen Grundwasserschutzzone S3
Fakultatives Referendum
Fakultatives Referendum: Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 21. April 2026 gestützt auf Art. 11 Abs. 7 und Art. 25 ff des Organisationsreglements Worben 2025 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums folgendes genehmigt:
Einen Verpflichtungskredit von Fr. 160‘000.00 inkl. MwSt. für die Durchführung der Wiederholungsprüfungen des öffentl. und priv. Abwassernetzes der Grundwasserschutzzone S3.
Gegen den obgenannten Beschluss kann 30 Tage nach Publikation im Amtsanzeiger, also bis und mit 25. Mai 2026 das fakultative Referendum ergriffen werden. Das Referendum muss durch mindestens 5 % der Stimm-berechtigten, das heisst zurzeit durch 94 stimmberechtigte Personen, unterzeichnet und innerhalb der ob-genannten Frist bei der Gemeindeschreiberei Worben eingereicht werden. Die Referendumseingabe muss genau bezeichnen, gegen welchen Beschluss das Referendum ergriffen wird. Die Unterlagen für die Unter-schriftensammlung können bei der Gemeindeschreiberei Worben bezogen werden. Kommt das Referendum zustande, so unterbreitet der Gemeinderat Worben das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Be-schlussfassung.
Öffentliche Auflage: Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, also vom 24. April 2026 bis und mit 25. Mai 2026 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei Worben auf. Wird das Referendum nicht ergriffen, gilt der Verpflichtungs-kredit nach Fristablauf als genehmigt.
Gemeinderat Worben
02.04.2026: Erneuerung IT-Infrastruktur Schule Worben
Verpflichtungskredit Erneuerung IT-Infrastruktur Schule Worben
Fakultatives Referendum
Fakultatives Referendum: Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 17. März 2026 gestützt auf Art. 11 Abs. 7 und Art. 25 ff des Organisationsreglements Worben 2025 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums folgendes genehmigt:
Einen Verpflichtungskredit für einmalige neue Ausgaben von Fr. 42‘098.25 inkl. MwSt.
und neue wiederkehrende Ausgaben von jährlich Fr. 15‘450.60 inkl. MwSt. für die
Erneuerung der IT-Infrastruktur der Schule Worben.
Gegen den obgenannten Beschluss kann 30 Tage nach Publikation im Amtsanzeiger, also bis und mit 4. Mai 2026 das fakultative Referendum ergriffen werden. Das Referendum muss durch mindestens 5 % der Stimm-berechtigten, das heisst zurzeit durch 94 stimmberechtigte Personen, unterzeichnet und innerhalb der ob-genannten Frist bei der Gemeindeschreiberei Worben eingereicht werden. Die Referendumseingabe muss genau bezeichnen, gegen welchen Beschluss das Referendum ergriffen wird. Die Unterlagen für die Unter-schriftensammlung können bei der Gemeindeschreiberei Worben bezogen werden. Kommt das Referendum zustande, so unterbreitet der Gemeinderat Worben das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Beschluss-fassung.
Öffentliche Auflage: Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, also vom 2. April 2026 bis und mit 4. Mai 2026 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei Worben auf. Wird das Referendum nicht ergriffen, gilt der Verpflichtungs-kredit nach Fristablauf als genehmigt.
Gemeinderat Worben
27.03.2026: Reglement SF "Schutzzonen (SWG)"
Reglementsbeschluss des Gemeinderates:
Fakultatives Referendum / Reglementsauflage
Fakultatives Referendum: Der Gemeinderat Worben hat an seiner Sitzung vom 17. März 2026 gestützt auf Art. 11 Abs. 5 und Art. 25 ff des Organisationsreglements Worben 2025 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums folgendes beschlossen:
Reglement über die Spezialfinanzierung „Schutzzonen (SWG)“
Gegen den obgenannten Beschluss kann 30 Tage nach Publikation im Amtsanzeiger, also bis und mit 27. April 2026 das fakultative Referendum ergriffen werden. Das Referendum muss durch mindestens 5 % der Stimm-berechtigten, dass heisst zurzeit durch 94 stimmberechtigte Personen, unterzeichnet und innerhalb der ob-genannten Frist bei der Gemeindeschreiberei Worben eingereicht werden. Die Referendumseingabe muss genau bezeichnen, gegen welchen Beschluss das Referendum ergriffen wird. Die Unterlagen für die Unter-schriftensammlung können bei der Gemeindeschreiberei Worben bezogen werden. Kommt das Referendum zustande, so unterbreitet der Gemeinderat Worben das Geschäft der Gemeindeversammlung zur Beschluss-fassung.
Reglementsauflage: Das obgenannte Reglement liegt während 30 Tagen, also vom 27. März 2026 bis und mit 27. April 2026 öffentlich bei der Gemeindeschreiberei Worben auf. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat Worben das Inkrafttreten des Reglements per 1. April 2026 öffentlich bekannt geben.
Gemeinderat Worben
20.03.2026: Totalrevision Organisationsreglement
Genehmigung Totalrevision des Organisationsreglements
der Einwohnergemeinde Worben 2025
Gestützt auf Art. 45 der Kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat Worben bekannt, dass gegen die
Totalrevision des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Worben,
beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025, keine Einsprachen eingegangen und gegen den Versammlungsbeschluss keine Beschwerden eingereicht worden sind.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat, in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998, die Totalrevision des Organisationsreglements am 12. März 2026 genehmigt. Dieses tritt mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft. Alle ihm widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.
Gemeinderat Worben
20.03.2026: Ergänzungswahl Gemeinderatsmitglied
Ergänzungswahl eines Gemeinderatsmitgliedes
für den Rest der laufenden Amtsperiode, vom 17.03.2026 bis 31.12.2026
Ergänzungswahl eines Gemeinderatsmitgliedes: Innert der reglementarischen Frist (Anhang III Art. 46 Abs. 3 OgR) ist für das Amt des Gemeinderatsmitgliedes ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Der Gemeinderat Worben hat, gestützt auf Anhang III Art. 44 Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Worben vom Jahr 2025, an seiner Sitzung vom 17. März 2026, ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt:
FETIU Rita, Sozialversicherungsfachfrau, Jahrgang 1986,
Busswilstrasse 19, 3252 Worben, SP plus Worben, neu
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Wahl kann innert 10 Tagen seit Publikation, das heisst bis und mit Montag, 30. März 2026, beim Regierungsstatthalteramt Seeland (Aarberg) schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Gemeinderat Worben
13.03.2026 & 20.03.2026: Verordnung fam. Betreuungsangebote
Verordnung über familienergänzende Betreuungsangebote 2026
Gemäss Art. 45 der Kant. Gemeindeverordnung wird hiermit der Beschluss und die Inkraftsetzung folgender Verordnung der Einwohnergemeinde Worben bekanntgemacht:
Verordnung über familienergänzende Betreuungsangebote 2026
Die Verordnung wurde vom Gemeinderat Worben an der Sitzung vom 3. März 2026 genehmigt und tritt rückwirkend per 1. März 2026 in Kraft. Alle ihr widersprechenden Vorschriften, insbesondere die Tagesschul-verordnung 2024, werden aufgehoben. Der Beschluss der Verordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinde-rates Worben und bedarf keiner kantonalen Genehmigung.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates Worben kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, das heisst vom 13. März 2026 bis und mit 13. April 2026 beim Regierungsstatthalteramt Seeland schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Während dieser Zeit liegt die Verordnung zur Einsichtnahme bei der Gemeinde-schreiberei Worben, während den ordentlichen Öffnungszeiten, auf.
Gemeinderat Worben
20.02.2026: Verkehrsanordnung Gemeinde Worben
Verkehrsanordnung Gemeinde Worben
Der Gemeinderat Worben verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsanordnungen:
1. Erweiterung der Tempo-30-Zonen in Worben: Zonensignalisation 30 km/h auf den folgenden Strassenabschnitten:
- Unterer Paletzeyweg (ab Tribeystrasse bis Liegenschaft Unt. Paletzeyweg Nr. 10)
- Gouchertweg (ab Gemeindegrenze Studen bis Sagibach)
- Mühlestrasse (ab Sagibach bis Busswilstrasse)
- Mühlebachweg (ab Röhrenweg bis Mühlestrasse)
- Busswilstrasse (ab Hauptstrasse bis Pförtner Höhe Parzellengrenze 215/280)
- Bremgartenweg
- Oberer Schulweg
- Gartenstrasse
- Hofweg (ab Bremgartenweg bis Bannholzweg)
- Fencherenweg (ab Hauptstrasse bis Liegenschaft Fencherenweg Nr. 13)
2. Fulenmattweg Festlegung Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h auf dem Fulenmattweg ab der Einmündung Busswilstrasse bis Haus Nr. 21 (Waldhaus).
3. Anpassungen Fahrverbotssignalisation Fulenmattweg
Anpassung Zusatztext zum bestehenden Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) bei der Einmündung Fulenmattweg / Busswilstrasse. Neuer Zusatztext: «Benutzer Waldhaus, land- und forstwirtschaftliche Fahrten gestattet».
Fulenmattweg ab Zufahrt Waldhaus in Fahrtrichtung Süd: Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit dem Zusatztext «Land- und forstwirtschaftliche Fahrten gestattet».
Fulenmattweg Ausfahrt Waldhaus: Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13).
Fulenmattweg bei Einmündung Längweg: Aufhebung Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) in Fahrtrichtung Nord (Hinweis: Signal überflüssig, da dieser Strassenabschnitt bereits im Fahrverbotsbereich).
Begründung: Die erweiterte Zonensignalisation T30 und die Geschwindigkeitslimite Fulenmattweg dienen der Verkehrssicherheit auf den Gemeindestrassen von Worben und sind auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt. Bei den Anpassungen der Fahrverbote geht es um eine Bereinigung und Präzisierung der Signalisation im Bereich Fulenmattweg / Waldhaus.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.
Gemeinderat Worben

