Jahresrechnung 2025

19.05.2026

Gemäss Art. 60 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) und Art. 101 des Gemeindegesetzes (GG) wird hiermit die Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Worben bekanntgemacht.

Die Jahresrechnung 2025 und Vollständigkeitserklärung 2025 wurden vom Gemeinderat Worben an seiner Sitzung vom 21. April 2026 genehmigt. Die Prüfung der Jahresrechnung 2025 durch die Finance Publiques AG fand am 12./13. Mai 2026 statt.

Das Rechnungsergebnis präsentiert sich wie folgt:

Allgemeiner Haushalt: Der Allgemeine Haushalt weist vor der Einlage in die Spezialfinanzierung „Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen“ sowie vor der Einlage in die finanzpolitische Reserve einen Ertragsüberschuss von CHF 572‘710.42 aus. Im Budget 2025 war vor der Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve noch ein Aufwandüberschuss von CHF 6’900.00 vorgesehen. Damit würde sich im Vergleich zum Budget 2025 eine Besserstellung von CHF 579’610.42 ergeben. Diese positive Abweichung ist hauptsächlich auf höhere allgemeine Steuereinnahmen von rund CHF 290’000.00 und Liegenschaftssteuern von CHF 90’000.00 zurückzuführen. Zusätzliche Einnahmen durch die Erhöhung des Steuerfusses von 1.60 auf 1.70 wurden im Budget 2025 bereits berücksichtigt und sind daher in der Besserstellung nicht enthalten. Weitere Gründe für das bessere Ergebnis sind eine geringere Investitionstätigkeit im vergangenen Jahr, die zu niedrigeren Abschreibungen und damit zu einem positiveren Gesamtergebnis geführt hat. Der Ertragsüberschuss von CHF 572‘710.42 wird mit einem Betrag von CHF 545‘840.35 in die Spezialfinanzierung „Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen“ und einem Betrag von CHF 26‘870.07 in die finanzpolitische Reserve eingelegt. Somit schliesst der allgemeine Haushalt nach Vornahme dieser Einlagen ausgeglichen ab.

Gesamthaushalt: Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 12‘285.80 ab.

Spezialfinanzierungen: Die gebührenfinanzierte Spezialfinanzierung Abwasser schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 63‘645.10 ab. Die Spezialfinanzierung Abfall weist einen Ertragsüberschuss von CHF 51‘359.30 aus.


Die detaillierte Jahresrechnung inkl. Bericht der Revisionsstelle können hier eingesehen werden. Gemäss Art. 25 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG) und Art. 11 Abs. 1 des Organisations-reglements der Einwohnergemeinde Worben 2025 ist der Gemeinderat Worben abschliessend für die Genehmigung der Jahresrechnung zuständig.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.

Gemeinderat Worben

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